wenn es um die Nicht-Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/83/EG geht, die Mindestnormen für Asylsuchende festlegt und vor 4,5 Jahren verabschiedet wurde.
Auf der einen Seite unterstützen sie Anträge (und bringen diese sogar ins Plenum ein), die sie für einen inakzeptablen Anschlag auf die Bürgerrechte halten, und begründen dies mit:
Wir müssen eine Richtlinie umsetzen, ob sie uns gefällt oder nicht.
Auf der anderen Seite hört man solche Worte nicht von Ihnen, wenn es um Asylsuchende geht, aber vermutlich sind die auch nicht so interessant und öffentlichkeitswirksam wie afghanische oder irakische Flüchtlinge.
Dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im August von 3.067 Asylsuchenden nur 23 anerkannt hat und 3044 nicht, scheint für sie ebenso kein Problem zu sein, wie die Tatsache, dass Deutschland mit einer Anerkennungsquote von unter 1% in der EU mit weitem Abstand Schlusslicht ist.
Wann darf ich Ihren Namen auf einem Gesetzesentwurf lesen, der sich mit diesem Thema befasst?
Ich frage mich nur, wurden wirklich 3044 Anträge abgelehnt oder wurden diese einfach nicht bearbeitet.
Bearbeitet.
Als Asylberechtigte anerkannt wurden 22 Personen (0,7 Prozent). Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten 1.543 Personen (50,3 Prozent). Abgelehnt wurden die Anträge von 882 Personen (28,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 580 Personen (18,9 Prozent).