Das Bundesverwaltungsgericht, der Herr Jung und die Berufsakademien

Wenn man die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Berufsakademien liest (BVerwG 6 C 9.07 – Urteil vom 24. Oktober 2007), könnte man meinen, sich von der Wehrpflicht drücken wollende BA-Studenten seien das einzige Problem, dass sich momentan in Bezug auf die Wehrgerechtigkeit stellt.

Nicht etwa eine „Untauglichkeitsquote“ von über 35% oder eine Einberufungsquote von 62% sind beachtenswert, sondern junge Männer, die ein BA-Studium angefangen haben und während der ersten 3 Semester einen Einberufungsbescheid zugeschickt bekommen.

Während die Politik bei normalen Ausbildungsberufen eingesehen hat (zwar sehr spät, aber immerhin), dass es unsinnig ist, einen angehenden Automechaniker aus der Ausbildung zu reissen und den Ausbildungsplatz damit 9 Monate leer vor sich hindümpeln zu lassen, scheint das bei BA-Studenten, die abwechselnd 12 Wochen im Betrieb und 12 Wochen an der Berufsakademie lernen, kein Problem darzustellen.

Natürlich verliert er damit ein ganzes Jahr, weil die Ausbildung auf einem Lehrplan beruht, der sich nicht um evtl. Einberufungen kümmert. Aber dafür bekommt die Bundeswehr einen dringend benötigten, durch die Situation bedingt auch sicherlich hochmotivierten Grundwehrdienstleistenden, ohne den sie nur bedingt abwehrbereit wäre. Da finde ich dieses Opfer, das sowohl der junge Mann als auch der ausbildende Betrieb leisten nicht zu hoch. Die Bundeswehr braucht in diesen unsicheren Zeiten jeden jungen Mann.

4 Gedanken zu „Das Bundesverwaltungsgericht, der Herr Jung und die Berufsakademien“

  1. Vielen Dank, Du sprichst mir aus der Seele… Ich bin genau von dem Fall betroffen, ich hab meinen Vertrag für 2008 schon in der Tasche und jetzt wurde der Antrag auf Zurückstellung vom Zivildienstamt abgelehnt. Ich bin jetzt etwas ratlos, was ich tun soll. Mein Platz kann nicht freigehalten werden, die (etwas kleine) Firma stellt nur alle 3 Jahre einen BA-Studenten ein. Falls jemand das gleiche Problem hat und es auch nicht hinnehmen will, kann er sich gerne bei mir melden. Ich finde das Urteil inakzeptabel.

  2. in welchem Bundesland wohnst Du denn?
    Scheinbar haben einige KWEA (fürdich ist allerdings das BAZ zuständig) mit den entsprechenden BA eine Regelung gefunden, bspw. hier:

    http://www.ba-vs.de/aktuelles.html
    http://www.ba-karlsruhe.de/de/studienbewerber/Wehrpflicht.php
    http://www1.ba-ravensburg.de/1953.html

    Das ganze ist allerdings alles vor dem Urteil des BVerwG zustande
    gekommen. Vielleicht einfach mal anrufen und nachfragen.

    Gruss
    Markus

  3. Hallo,
    ich habe im Herbst einen Fernsehbericht bei Spiegel, Stern oder Focus TV gesehen. Da war von einem erwarteten Urteil zur Wehrgerechtigkeit in 2008 die Rede. Weiß da wer was neues ? In dem Bericht war auch noch ein dicker Jugendlicher der ausgemustert wurde!

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