Ich mag ihn, den Herrn Wiefelspütz

allerdings bin ich mir noch nicht ganz schlüssig, woran das liegt.

Auf www.abgeordnetenwatch.de kann man hier als Antwort lesen:

es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn? Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben.

Das ist jetzt gerade mal ein halbes Jahr her. Und dank des Bundesrates kann man ihm zwar nicht die Frage beantworten, wer solchen Schwachsinn erfindet, aber man kann ihm sagen, wer solchen Schwachsinn fordert: Der Bundesrat.

Und zwar in seiner Entschliessung die vermutlich am 30. November durchgewunken wird. Dort heisst es unter anderem:

Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Neuregelung des § 113b TKG der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern, wie er im Ent-wurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geis-tigen Eigentums (BR-Drs. 64/07) vorgesehen ist, leerläuft.
Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Ei-gentums diesen Widerspruch der beiden Gesetze aufzulösen und eine Regelung zu schaffen, die den Auskunftsanspruch auch erfüllbar macht.

[..]

Dieser Widerspruch ist daher im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens beim Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums aufzulösen, indem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass eine derartige Auskunft über Bestandsdaten auch für zivilrechtliche Zwecke möglich ist.

Ich weiss jetzt nicht genau, was ich zugunsten des Herrn Wiefelspütz annehmen soll: Naivität oder Unverfrorenheit?

Ich werde auf jeden Fall sehr gespannt weiterverfolgen, wie sich der Herr Wiefelspütz bei einer anstehenden Abstimmung verhalten wird.

2 Gedanken zu „Ich mag ihn, den Herrn Wiefelspütz“

  1. Die Daten werden erfasst, die Begehrlichkeiten sind geweckt. Vermutlich wollte man noch etwas Anstand wahren, damit das Argument „Terroristen, Terroristen“ nicht sofort ad absurdum geführt wird.

    Schon im Sommer nächsten Jahres steht die nächste Entscheidung diesbezüglich an, wenn es um die Umsetzung der nächsten EU-Richtlinie geht.
    Bis dahin werden die Rechteinhaber (die in vielen Fällen nicht mit den Urhebern identisch sind) den einen oder anderen MdB als Redner gewinnen können (selbstverständlich gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung), man wird Informationsabende für Entscheider veranstalten, bei denen das Menu für den einzelnen mehr kostet, als man einem ALGII-Empfänger pro Monat zugesteht etc.

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