132 dB(A) schafft laut heise.de der lauteste MP3-Player im Test. Das ist ca. 8mal so laut bzw. 32 dB(A) mehr als erlaubt.
Als ich während meines 2. Praxissemesters Schallmessungen in Produktionshallen durchführen musste, kam ich nicht umhin, die Lautstärke in meinem Auto zu messen und kam da nur auf 126 dB(A). Schnüff, geschlagen von einem schnöden MP3-Player.
Eigentlich wollte ich ja was zur Rechtswidrigkeit der Durchsuchungen vor dem G8-Gipfel schreiben, allerdings ist der betreffende Paragraf der 129a StGB und 129a ist ja keine Zahl. Die wussten schon, warum sie das so gemacht haben 🙂
Och, du musst eigentlich nur a = 1 setzen 😉
Nein, Juristen nummerieren so komisch. Beispiel gefällig:
§ 812 I 2 1. Alt. BGB
Art. 229 § 1 II 1 EGBGB
Da kann man nicht einfach ein a zur 1 machen 🙂
Dann Hexadezimal. Nur was mit dem G passiert, darüber bin ich mir auch nicht ganz schlüssig.