13’884 Frauen dienen momentan als Zeit- oder Berufssoldatinnen in der Bundeswehr, wie ich einer Unterrichtung der Bundesregierung entnehmen durfte (BT-Drs 16/7425). Das ist ein Anteil von 7,3% und damit viel zu wenig, wird doch im Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz – SGleiG) ein Anteil von 15% gefordert.
Warum ein Gesetz, welches in §1 die Zielsetzung so formuliert:
§ 1 Ziel des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz dient der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts.
die nur für Männer geltende Wehrpflicht komplett ausblendet, bleibt mir unverständlich.