Über den Verkauf von Kreditpaketen wurde schon viel geschrieben, unter anderem auch hier von mir :-), aber auch seriösere Quellen berichten mit teilweise sehr plakativen Überschriften z.B.
bei der ARD: und plötzlich ist das Haus weg
Das OLG München hat es mit seinem Urteil 5 U 5102 /06 geschafft, beide Seiten zufriedenzustellen.
Je nachdem wo man liest, hat entweder Lonestar was auf’s Dach bekommen, oder wurde vom OLG in seiner Rechtsauffassung bestärkt. Da das Urteil online noch nicht verfügbar ist, bleiben momentan leider nur Sekundärquellen:
Sieg für Hausbesitzer:
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/831/160394/
http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/080226_Pressemitteilung_LoneStar.pdf
http://log.handakte.de/10436/kredithandel-finanzinvestoren-unter-beschuss/
http://www.capital.de/finanzen/steuern/100009977.html
Lonestar bestätigt:
http://fonds.ad-hoc-news.de/CorporateNews/de/15669911
Man könnte der Meinung sein, dass Lonestar sich das schönredet, wenn man allerdings die Kostenentscheidung anschaut, dann scheint die blosse Anzahl von Artikeln noch nichts auszusagen 🙂