Ich habe lange mit mir gerungen, ob man das Versterben eines Bundestagsabgeordneten in Verbindung mit der Tatsache, dass er ein Überhangmandat innehatte und damit die Fraktion des Verstorbenen verkleinert wird, zu einer Zahl des Tages verweben kann.
Aber dann habe ich die Presseerklärung der baden-württembergischen Landesregierung gelesen und festgestellt: Anscheinend kann man. Von 5 Absätzen widmet man 2,5 dem Verstorbenen und genausoviel der Tatsache mit dem Überhangmandat.
Zu Beginn dieser Legislaturperiode verfügte die CDU/CSU über 4 Mandate mehr als die SPD, allerdings waren die auf Sand gebaut, denn davon ist jetzt gerade noch 1 Mandat übriggeblieben.
- Henry Nitzsche sitzt zwar weiterhin im Bundestag, allerdings nicht in der CDU/CSU-Fraktion,
- Matthias Wissmann hatte ein Überhangmandat für Baden-Württemberg inne und wollte lieber Präsident des VDA werden, als weiterhin Politik zu machen (oder kann man als VDA-Präsident gar mehr Politik machen?)
- Johann-Henrich Krummacher verstarb am 25. Februar diesen Jahres und hatte ebenfalls ein Überhangmandat inne, welches nicht nachbesetzt wird.