3’782 EUR erhält jeder Bundestagsabgeordnete monatlich als steuerfreie Kostenpauschale. Damit finanziert er bspw. ein Wahlkreisbüro in seinem Heimatwahlkreis.
Ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer hat eine Werbungskostenpauschale von umgerechnet 76,67 EUR pro Monat. Sollte er höhere Kosten haben, gilt es dem Finanzamt jeden Cent nachzuweisen.
Warum man das zwar Arbeitnehmern, nicht jedoch Bundestagsabgeordneten zumutet, hat sich auch schon der Bundesfinanzhof gefragt:
Schließlich wurde auch um Stellungnahme dazu gebeten, ob es Steuerpflichtigen möglich sein müsse, einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss zur Überprüfung zu stellen und ob es dabei bedeutsam sein könne, dass die gleichheitswidrig begünstigte Gruppe als Gesetzgeber diese Begünstigung selbst für sich geschaffen habe.