8’149 Beschwerden sind im Rahmen der europäischen Fluggastverordnung beim Luftfahrtbundesamt eingegangen.
Eine Beschwerde davon stammt von mir und ich bekomme seit mittlerweile 2 Jahren nur die Auskunft, dass sich der Fall in Bearbeitun befindet. Vermutlich ist Alitalia pleite, bis über die Beschwerde entschieden wurde.
Immerhin scheine ich nicht zu den 11% zu gehören, deren Bearbeitung eingestellt wurde.
[Joachim möge mir an dieser Stelle verzeihen, dass ich seine Beschwerde als meine bezeichne, aber da steckt auch von meiner Seite so viel Herzblut drin, dass ich fast das Gefühl habe, selbst in Südamerika gestrandet gewesen zu sein 🙂 ]
Hallo Markus,
ich bin immer wieder von Deiner Fähigkeit, Dich in Deine Mitmenschen hineinzuversetzen, begeistert.
Das Lustige an Deinem blog-Beitrag ist, dass ich mich erst vor wenigen Tagen erneut nach dem aktuellen Stand erkundigt habe.
Schönes Wochenende,
Joe
Ich wusste, dass du eine gespaltene Persönlichkeit bist, aber ich wusste nicht, dass du schon mal in Südamerika warst.
Enkei, so ging es mir auch und ich fragte mich, mit wem er dort war. Mit mir verlässt er nicht mal Europa!!!
Wie bereits erwähnt war ich ja noch nicht in Südamerika. Allerdings durfte ich an der Erstellung eines Schreibens an die Alitalia (die mit dem Papst) mitwirken, in dem es um die Wirrungen vor, während und nach einem Südamerika-Flug ging.
Hallo Markus,
hier nun die Antwort (Anfrage Sommer 2006):
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Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt.
Ihre Beschwerde befindet sich derzeit zur abschließenden Bearbeitung in
unserer Durchsetzungsstelle.
Nach vollständiger Bearbeitung Ihrer Beschwerde bzw. Ihrer Hinweise gemäß
der Verordnung (EG) Nr 261/2004 werden wir Sie über das Ergebnis
abschließend informieren.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i.A. XXXXX XXXXXX
Aufbaustab Z5
Bürger-Service-Center / Verbraucherschutz
Customer and Citizen Services / Consumer Protection
Luftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig
Immerhin etwas. Die Verjährungsfrist ist übrigens am 31.12.2009 erreicht. Wollen wir mal hoffen, dass das LBA es vorher schafft.