Zahl des Tages: 3’782

3’782 EUR pro Monat bzw. 45’384 EUR pro Jahr erhalten die Abgeordneten des deutschen Bundestags als steuerfreie Kostenpauschale.

Auf www.bundestag.de findet sich folgende Anmerkung zu dieser Pauschale:

Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung. Aus der Kostenpauschale bestreitet der Abgeordnete auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments.

Das mag alles richtig sein, allerdings wäre es doch schön, wenn auch ein bundestagsabgeordneter Belege sammeln müsste, dem Finanzamt den beruflichen Anteil an Ausgaben nachweisen …

Vielleicht kämen dann etwas sinnvollere, durchdachtere Steuergesetze heraus als der heutige Irrsinn.

Tagesaktualität hat das ganze deshalb (gut, fehlende Tagesaktualität hat mich noch nie gestört), weil der BFH heute entschieden hat, Revisionen bzgl. der Ungleichbehandlung von normalen Steuersubjekten (das sind die mit der steuerfreien Pauschale von 76,67 EUR pro Monat) mit Bundestagsabgeordneten als unbegründet zurückzuweisen.

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