kumulieren

darf man in Baden-Württemberg zwar erst ab 18, es wäre aber verfehlt, dem mitlesenden Nachwuchs vorsorglich mal die Augen zuzuhalten.

Kumulieren darf man in Baden-Württemberg bei den Kommunalwahlen, also den Wahlen zum

  • Ortschaftsrat (gibt’s nicht überall)
  • Gemeinderat
  • Kreistag
  • Regionalparlament für die Region Stuttgart (gibt’s nur in der Region Stuttgart 🙂

Man darf aber nicht immer kumulieren, sondern nur, wenn mindestens 2 unterschiedliche Wahlvorschläge vorliegen [also mindestens 2 Parteien oder Vereinigungen oder (nicht-)mitgliedschaftliche Wählervereinigungen]. Das ist zwar praktisch überall gegeben, aber ausgerechnet bei der Wahl zu meinem Ortschaftsrat (Kappel/Horgenzell) nicht.

Als Beispiel nehme ich die Kreistagswahl, für die anderen Wahlen gilt das aber entsprechend.

Kumulieren funktioniert nur, wenn man mehr als eine Stimme zu vergeben hat. Bei der Wahl zum Kreistag hat man soviele Stimmen, wie der Wahlkreis Sitze zu vergeben hat. Der Wahlkreis V, Aulendorf im Landkreis Ravensburg darf 7 Mitglieder in den 60-köpfigen Kreistag entsenden (warum der Kreistag 72 Mitglieder hat wird ein eigener Beitrag, erstmal hat er nur 60), man hat also 7 Stimmen.

Grundsätzlich hat jede Partei ihren eigenen Stimmzettel und stellt mehr Bewerber auf, als Sitze zu vergeben sind (warum das so ist, wird in einem der folgenden Beiträge erklärt). Maximal darf sie 1,5mal soviele Bewerber wie zu vergebende Sitze aufstellen. Im Falle des Wahlkreises V, Aulendorf wären das 10.

Wenn man eingefleischter Anhänger der GTP (Ganz Tolle Partei) ist, gibt man einfach nur deren Stimmzettel ab und hat damit automatisch den ersten 7 Personen auf diesem Zettel jeweils eine Stimme gegeben (das kann man machen, weil man davon ausgeht, die Partei wüsste am besten, wer denn in den Kreistag soll).

Jetzt kann es aber sein, dass man eine bestimmte Person innerhalb der GTP auf jeden Fall im Kreistag sehen will, dann kann man dieser Person bis zu 3 Stimmen geben, einfach in dem man in das entsprechende Feld eine 3 einträgt, oder 3 Kreuze macht. Und schon hat man kumuliert.

Ganz wichtig:

Wenn man einen Stimmzettel verändert, gelten nur die als gewählt, die auch eindeutig eine Stimme bekommen haben. Wenn man der GTP also 7 Stimmen geben will und davon 3 demjenigen, der auf Platz 9 der Liste steht, dann muss man die übrigen 4 Stimmen auch explizit vergeben (durch ankreuzen oder ähnliches). Die übriggebliebenen Stimmen werden nämlich nicht wie beim unveränderten Wahlvorschlag von oben nach unten vergeben.

wahlvorschlag

So sähe der Stimmzettel eines GTP-Wählers aus, der Andreas Musterfrau unterstützen möchte (also beispielsweise der Stimmzettel, den Andreas Musterfrau selbst in die Urne wirft 🙂

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