Das Finanzmarktstabilisierungsergänzungs- gesetz FMStErgG

Heute stimmt der Bundestag über das obige Wortmonster ab.

Wie üblich wird nicht das geänderte Gesetz zur Abstimmung gestellt, sondern man beschliesst ein Gesetz, welches Paragraphen anderer Gesetze ändert. Im heutigen Falle werden geändert

  • das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz
  • das Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“
  • das Finanzmarktstabilisierungsgesetz
  • die Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Ausserdem erlässt man als Artikel 3 des FMStErgG ein komplett neues Gesetz, das sogenannte Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz – RettungsG).

Das sieht dann so aus:

FMStErgG

Welcher Parlamentarier könnte wohl auf Anhieb erklären, welche Auswirkung folgende Änderung hat:

§ 6 wird wie folgt geändert:

  1. In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Das Bundes- ministerium der Finanzen“ durch die Wörter „Der Fonds“ und die Angabe „36 Monaten“ durch die Angabe „60 Monaten“ ersetzt.

Und weil es gerade so schön passt noch einige Anmerkungen aus dem FAZ-Blog zum Gesetz:

Man sollte meinen, in den Bundesministerien gäbe es zu wenig Juristen. Warum sonst hätte sich das Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sein „Finanzmarktstabilisierungsgesetz“ im vergangenen Oktober von der internationalen Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer schreiben lassen? Auch bei dem geplanten Enteignungsgesetz („Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz“ oder auch „Rettungsübernahmegesetz“ genannt) führen die Advokaten aus dieser Sozietät wieder die Feder.

Ein Gedanke zu „Das Finanzmarktstabilisierungsergänzungs- gesetz FMStErgG“

  1. Peer geht mit gutem Beispiel voran: er gibt Geld aus und kurbelt die Wirtschaft an (ich würde genau das selbe machen wenn es nicht mein Geld ist 🙂

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