Abgeordneter der Woche: Thomas Strobl, CDU

Thomas Strobl wird 2 Stunden nachdem im Bundestag die 3. Lesung und Verabschiedung des

Gesetz[es] zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen

war, im Kölner Stadtanzeiger mit folgenden Worten zitiert:

Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung über. Wenn es einen Nachweis gibt, dass sich Killerspiele negativ auf das Verhalten Jugendlicher auswirken, dann kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein.


Sehr geehrter Herr Strobl,

das Internet war kein rechtsfreier Raum. Wer in Deutschland illegal Musik zum Download bereithält, wird verfolgt, wer kinderpornographisches Material auf seinem Server bereithält wird verfolgt, wer kinderpornographisches Material aus dem Internet konsumiert wird verfolgt (siehe z.B. die durchgeführten Aktionen „Himmel“ und „Mikado“ mit teilweise katastrophalen Kollateralschäden), wer im Ausland volksverhetzendes Material veröffentlicht, wird verfolgt.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Menschen wie Sie machen es zu einem. Durch eine Stopp-Seite verschwindet kein einziges Angebot aus dem Internet, durch eine Stopp-Seite wird keine einzige Straftat verfolgt, durch eine Stopp-Seite wird kein einziger Missbrauch an einem Kind verhindert. Aber wir müssen uns das in Deutschland dann wenigstens nicht mehr anschauen, das genügt ihnen. Ich habe von ihnen in den letzten 4 Jahren sehr wenig zum Thema internationale Zusammenarbeit im Bereich Kinderpornographie gelesen (genauer gesagt, habe ich gar nichts gelesen), wenn man sich anschaut, wie gern (bzw. wie wenig) die Bundesregierung UN-Konventionen und fakultative Zusatzprotokolle unterzeichnet, in denen es um den Schutz von Kindern geht, wundert mich das allerdings auch nicht. Selbst die von Ihrer Kollegin Krogmann diffamierten Kasachen sind schneller.

Jetzt also Killerspiele.

Durch den Einfluß von Alkohol im Strassenverkehr sind in den letzten 10 Jahren in Deutschland annähernd 10’000 Menschen getötet worden, 1/3 aller Straftaten wird unter Alkoholeinfluß begangen. Ich denke der Nachweis, dass sich Alkohol negativ auf das Verhalten von Erwachsenen auswirkt, ist erbracht. Wann darf ich mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf rechnen?

Zum Schluß ein Zitat aus der gestrigen Bundestagssitzung:

Das einzig Gute, was man über Ihr Gesetz sagen kann, ist, dass es offensichtlich gut gemeint sein könnte;

Max Stadler, FDP

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