Artikel 123 III
Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.
Kurioses und Alltägliches
Artikel 123 III
Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.
Dafür haben wir doch heutzutage Leute wie Thomas Middelhoff.
Spricht es jetzt gegen mich, dass ich über 1 Minute gebraucht habe, um Deinen Kommentar zu verstehen?