Ein kleiner Ausflug in die Steuerhinterziehung

Sigmar Gabriel hätte – wenn der Spiegel richtig zitiert – gerne, dass Steuerhinterziehung ab einer Summe von 500’000 EUR als Verbrechen eingestuft wird und nicht mehr als Vergehen.

§ 12 StGB

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

Auf den ersten Blick ändert sich nicht viel. Bereits jetzt gilt:

§ 370 AO

[..]

(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,

Durch die Leitsatzentscheidung des BGH (1 StR 416/08)

Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe kommt eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht.

wird sich das auch ohne Änderung des Gesetzes auf 1 Jahr Mindeststrafe einpendeln.

Spannender und gefährlicher würde es allerdings für Menschen, die bisher noch nicht im Bereich der Strafbarkeit sind und zwar durch

§ 30 StGB

(1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft.

Rausgekürzt ergibt sich:

Wer einen anderen zu bestimmen versucht, zu einem Verbrechen anzustiften

Die ganzen Vorstände und Back-Office-Mitarbeiter, die sich ständig neue Modelle zum „Steuersparen durch kreatives Auslegen der Wahrheit“ ausdenken und diese dann an die Berater weitergeben mit der Auflage, das doch im Rahmen der Kundenbindung finanzkräftigen Kunden anzubieten, würden sich künftig (und zwar nicht zu knapp) strafbar machen.

Prinzipiell ein interessanter Weg, das ganze auch für die ausführenden Banke(r/n) zu gefährlich zu machen und den Sumpf von dieser Seite her auszutrocknen. Wenn man sich jetzt auch noch dazu aufraffen könnte, den ganzen (halb-)staatlichen deutschen Landesbanken die Dependancen in Steuersparoasen zu schliessen, wäre einiges gewonnen.

Wer jetzt einwendet, dass der Staat die Bürger ja quasi zur Steuerhinterziehung zwinge, weil er so unverschämt abkassiert, dem kann ich nur entgegnen, dass Kapitalbesitzer in Deutschland besser gestellt sind, als Arbeitnehmer.

Während der Arbeitnehmer für sein Einkommen, das zwischen 40’000 EUR und 60’000 EUR liegt, insgesamt 8’300 EUR Steuern zahlt, zahlt der Kapitaleigner, der sein Geld z.B. in Bundesanleihen gesteckt hat, in diesem Bereich nur 5’275 EUR. Während für den Kapitaleigner die Steuerquote bei 26,4% stehenbleibt, läuft sie für den Arbeitnehmer bis 44,31%.

Ein Gedanke zu „Ein kleiner Ausflug in die Steuerhinterziehung“

  1. Leider fristen die Masse der sog. Wirtschaftsstraftaten in der universitären Ausbildung (soweit ich sie direkt kenne- Hannover und Halle adS sowie aus Erzählungen Hamburg und Göttingen) eher ein Schattendasein. Meines Erachtens, wie Du ja andeutest, angesichts der Vielzahl der Fälle, z. B. im Vergleich zu §211ff [bei denen in der Konsequenz eh nur BGHSt zählt 😉 ], eine unsinnige geistige Verkürzung.
    Aber Du leistest wertvolle Aufklärungsarbeit. Danke.

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