bushido, Plagiate, ebay und Abmahnungen

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Herr Bushido(*) Teile seiner Lieder bei einer französischen Gothic-Band (wikipedia meint im Gegensatz zu SpOn, das wäre eine) Neoklassik-Band namens Sanctuary entliehen hat.

Das darf er nicht, fand das Landgericht, und deswegen müssen jetzt hunderttausende CDs eingestampft werden.

Auf den ersten Blick eine Entscheidung, die ich vorbehaltlos gutheisse 🙂

Auf den zweiten Blick eine Entscheidung, die einigen Rechtsanwälten mal wieder zu Mandaten im 5-stelligen EUR-Bereich verhelfen könnte.

Eines der inkriminierten Lieder ist auf dem Sampler Bravo-Hits 56, eines auf dem Sampler The Dome 41.

Wer also in nächster Zeit versuchen sollte, einen dieser Sampler (oder gar ein komplettes Album von Bushido) bei ebay zu verkaufen, könnte sich kurze Zeit später mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung inklusive Kostennote im höheren 3-stelligen Bereich konfrontiert sehen, weil diese Sampler (Rechtskraft des Urteils des LG Hamburg mal vorausgesetzt) in Deutschland nicht mehr verkauft werden dürfen. Nachzulesen im Teil IV des UrhG.

Wer es nicht glauben mag, kann ja mal hier schauen:

http://www.focus.de/magazin/archiv/periskop-tenoere-mahnen-fans-ab_aid_211303.html

(*) ich weiss, dass er anders heisst und man vor einen Künstlernamen nicht unbedingt ein Herr stellt.

np: scala & kolacny brothers – hungriges Herz

5 Gedanken zu „bushido, Plagiate, ebay und Abmahnungen“

  1. Der genaue Wortlaut des § 97 II UrhG lautet

    Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

    Es gibt noch keine gefestigte Rechtsprechung, was denn

    • ein einfach gelagerter Fall
    • eine unerhebliche Rechtsverletzung
    • außerhalb des geschäftlichen Verkehrs

    genau ist.
    Bis es soweit ist, gehe ich davon aus, dass Abmahnungen wegen des Verkaufs von nicht-lizenzierter Musik-CD auf ebay nicht darunter fallen, weil einem Anwalt, der damit seinen Lebensunterhalt bestreitet vermutlich zu jedem der oberen drei Punkte ein Argument einfällt, warum das beim dargestellten Sachverhalt gerade nicht der Fall ist.

  2. Los Markus, finde heraus, das Tokio Hotel abgeschrieben haben

    Dafür müsste ich mir ihre (Musik will ich es nicht nennen) zuerst einmal bewusst anhören. Das will und kann ich nicht. Es haben sich im Laufe der Evolution Schutzmechanismen entwickelt (fight-or-flight, Verdrängung), zu deren Überwindung mein Intellekt einfach nicht ausreicht.

  3. Kein Problem, ich habe in der Werbung gesehen, dass mittlerweile ein schnödes Handy von T-Mobile zu solchen Dingen in der Lage ist. Und wenn die das in der Werbung so gezeigt haben, muss es auch stimmen.

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