Quorum bei Bürgerentscheiden

In Baden-Württemberg ist bei einem Bürgerentscheid ein Quorum von 25% der Wahlberechtigten erforderlich, um erfolgreich zu sein.

Begründet wird das ganze mit dem Rückhalt in der Bevölkerung, den ein angenommener Bürgerentscheid haben muss.

Für andere Bereiche in den Kommunen gilt dieses Quorum nicht.

Der neue Oberbürgermeister von Böblingen wurde von 23,4% der Wahlberechtigten gewählt, der Bürgermeister von Bad Wurzach ist von 23,1% der Wahlberechtigten im Amt bestätigt worden, im stark polarisierten OB-Wahlkampf in Ravensburg kam der Gewinner gerade mal auf 25,6% der Wahlberechtigten, dem Oberbürgermeister von Freiburg reichten am Ende 22,7% der Wahlberechtigten.

Natürlich ist eine Bürgermeisterwahl etwas völlig anderes als ein Bürgerentscheid, und niemand käme auf die Idee einem Bürgermeister, der weniger als 25% aller Bürger von sich überzeugt hat, den Bürgermeistersessel zu verwehren.

Ebensowenig kämen die Bürger von Crailsheim auf die Idee, dass ihr Gemeinderat nur Beschlüsse mit einer Mehrheit fassen darf, die 25% der Wahlberechtigten repräsentieren (bei 36 Gemeinderäten und einer Wahlbeteiligung von 38% wären dafür dann nicht mehr 19 Stimmen sondern 24 Stimmen nötig).

Aber Bürgerentscheide sind halt etwas anderes.

Die relativ hohe Hürde der 25%-igen Zustimmung macht eine Polarisierung im Vorfeld des Bürgerentscheids notwendig, man muss schliesslich über die Hälfte der Wähler der letzten Kommunalwahl an die Urne bekommen. Dankbar sind da immer Gemeinderatsbeschlüsse, die kein Mensch versteht oder nachvollziehen kann 🙂

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