Wie es diese Landesregierung schafft, mich zum #S21 Gegner zu machen

Wie bereits des öfteren bemerkt, bin ich kein Eisenbahn-Experte, kein Städteplaner und kein Mineralquellen-Sachverständiger. Der längste Tunnel, den ich je geplant und gebaut habe, war ca. 1,2 Meter lang, hatte einen Durchmesser von 20 Zentimeter und ist bereits am ersten Tag eingestürzt.

Meine Beurteilung von Stuttgart21 ist also getrübt durch keinerlei Sachkenntnis.

In letzter Zeit schaffen es die Projektbefürworter aber immer wieder, dass ich mich beim Lesen ihrer Aussagen angewidert abwende.

Das neueste Beispiel liefert Frau Gönner.

Ein Gutachten, in Auftrag gegeben von den Grünen, kommt zu dem Schluss, dass die Teilfinanzierung – sowohl der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm als auch des unterirdischen Bahnhofs – durch das Land Baden-Württemberg verfassungswidrig, zumindest aber verfassungsrechtlich bedenklich sei.

Nachvollziehbar wird das, wenn man sich Artikel 104a I GG anschaut:

Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt.

Mein Grundgesetzkommentar meint hierzu folgendes:

Art. 104a Abs. 1 enthält für Bund und Länder nicht nur die Verpflichtung, im Verhältnis zueinander die Lasten für die Erfüllung ihrer Aufgaben zu übernehmen. Die Bestimmung bedeutet auch ein Verbot für beide Seiten, Aufgaben des anderen zu finanzieren. Dieses Verbot ergibt sich als Umkehrschluß aus Abs. 4 des Art. 104a, der einen der Ausnahmefälle regelt, in denen der Bund Aufgaben der Länder einschließlich der Gemeinden finanzieren darf.1

Sieht auf den ersten Blick richtig aus. Ich war also ein wenig auf die Antwort der Landesregierung gespannt. Die sah dann so aus:

Dagegen erläuterte Gönner, eine Anwaltskanzlei habe bereits 2007 der Landesregierung bestätigt, dass der Landeszuschuss rechtlich zulässig sei.2

Der Bundestag hat einen wissenschaftlichen Dienst, der Landtag Baden-Württemberg hat einen juristischen Dienst, in den einzelnen Ministerien türmen sich die Juristen teilweise bis in den 3. Stock. Aber die Prüfung einer verfassungskonformen Mitfinanzierung von Bundesangelegenheiten lagert man an eine Anwaltskanzlei aus3. Bleibt zu hoffen, dass deren Anwaltshaftpflichtversicherung im Falle einer Falschberatung zahlungskräftig genug ist.

  1. Maunz/Dürig, GG, 58. Ergänzungslieferung Art. 104a RN 25 []
  2. Welt online []
  3. spannend wäre für mich die Antwort auf die Frage, was sowas den Steuerzahler kostet und warum die Landesregierung der Meinung ist, in der eigenen Verwaltung zu wenig Expertise zu besitzen []

4 Gedanken zu „Wie es diese Landesregierung schafft, mich zum #S21 Gegner zu machen“

  1. Frau Gönner seid Ihr in Stuttgart ja bald los. Die wird schon ganz heiß für das nächste Stühlerücken im Bundeskabinett gehandelt nach Schäubles Abgang. Wer so dreist das Volk verschaukelt, der ist prädestiniert für größere Aufgaben. Stinkstiefel Schäuble (-oder besser Stinkstuhl) habt Ihr dann natürlich wieder an der Backe.

    Armes BW
    Armes BRD

  2. Frau Gönner seid Ihr in Stuttgart ja bald los. Die wird schon ganz heiß für das nächste Stühlerücken im Bundeskabinett gehandelt

    Das glaube ich nicht, das würde den ganzen Proporz über den Haufen werfen. Wir haben doch schon eine CDU-Ministerin aus Baden-Württemberg im Kabinett (Frau Schavan, nur falls sich das jemand fragen sollte). Vermutlich wechselt Herr Mappus am 28. März nach Berlin.

    Ich verstehe einfach nicht, wie man so ungeschickt agieren kann. Das erinnert mich immer an das hier

    http://nichtlustig.de/toondb/080922.html

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