Wenn man wissen will, was Sozialdemokraten vom Steuersystem verstehen,

muss man einfach nur das Wahlprogramm lesen.

Heute bekommt ein Spitzenverdiener mehr Entlastung für seine Kinder als ein Normalverdiener, dies ist ungerecht.

Für Sozialdemokrat*innen, die Kindererziehung auch gern mal als Reproduktionsarbeit bezeichnen, Kleinkinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres am besten in die Ganztagesbetreuung schicken, um sie dem fürsorglichen, bemutternden Staat bis zum bestandenen Abitur zu überlassen, ist es natürlich ein Unding, dass sich Eltern persönlich um die Entwicklung und das Auskommen ihrer Kinder kümmern. Es ist, wie Sigmar Gabriel vor kurzem festgestellt hat ja schon ungerecht, wenn Eltern ihren Kindern bei den Hausaufgaben helfen und dabei die Eltern mit Hochschulreife ihren Kindern besser helfen können, als Eltern mit Volkschulreife1.

Aber zurück zum Steuerrecht, sonst rege ich mich nur auf.

Das Grundmissverständnis von Sozialdemokrat*innen liegt schon darin, dass die Eltern das Geld nicht vom Staat bekommen, sondern es selbst verdient haben und der Staat es ihnen gnädigerweise lässt.
Das kann man natürlich absurd finden, aber nur dann, wenn man die dem Steuerrecht zugrundeliegende Systematik entweder nicht verstanden hat, oder das Ganze völlig umbauen will zu einem System, in dem der Staat erst mal möglichst viel abschöpft, um es dann nach eigenem Gutdünken wieder zu verteilen (minus 30% Verwaltungs- und Bürokratiekosten).

Irgendwann hatte mal jemand die grandiose Idee, dass der Staat2 seine Pfoten nicht gleich auf den ersten verdienten Euro legt, sondern dass ein Mensch das Recht hat, sich erst sein lebensnotwendiges Existenzminimum zu verdienen, bevor das Finanzamt kommt.
Das gilt – Wunder über Wunder – auch für Kinder, denn auch sie haben ein Anrecht auf ein Existenzminimum. Der Kinderfreibetrag ist genau dieses. Denn auch ein Kind isst, trinkt, wohnt, möchte bekleidet sein, am Anfang scheisst es ziemlich viele Windeln voll3, es fährt mit einem Schulbus, braucht Bücher, Hefte, Stifte …

Nachdem ich mein Existenzminimum von 8’130€ verdient habe, darf ich für meine beiden Kinder noch mal jeweils 7’008€ verdienen, bevor der Fiskus kommt.
Sollte die Steuererleichterung durch die 7’008€ Freibetrag niedriger sein als das Kindergeld, bekomme ich Kindergeld, falls er höher ist bekomme ich kein Kindergeld.

Es liegt in der Natur des Steuerrechts, dass eine Verringerung des zu versteuernden Einkommens immer mit dem Grenzsteuersatz wirksam wird. Das sollte mittlerweile auch bei Sozialdemokrat*innen angekommen sein. Wer viel verdient, für den ergibt sich durch bspw. die Pendlerpauschale eine höhere Entlastung als für einen Geringverdiener, einfach weil der Gutverdiener einen höheren Steuersatz hat und damit viel mehr Steuern bezahlt als ein Geringverdiener. Das wird seltsamerweise oft vergessen, wenn man sich über diese „Ungerechtigkeit“ beklagt.

Im deutschen Steuerrecht gilt noch der Grundsatz, dass jeder nach seiner steuerlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Da Leistungsfähigkeit ein ziemlich wolkiger und dehnbarer Begriff ist, versucht man, gleiches gleich und ungleiches ungleich zu behandeln. Wenn es zum Beispiel um Kinder geht, dann ist der ledige Teamleiter mit 60’000 € Jahresbrutto eben steuerlich leistungsfähiger als ein alleinerziehender Teamleiter mit 9-jähriger Tochter und ebenfalls 60’000 € Jahresbrutto.

Was in dieser Geschichte (die bekannten 10 Biertrinker in der Eckkneipe) für Steuererleichterungen gilt, gilt natürlich auch für steuerlich wirksame Aufwendungen.

 

  1. Meine Eltern haben übrigens beide nur Volkschulreife und haben ihren Kindern trotzdem ein Hochschulstudium ermöglicht []
  2. anders als die Sozialversicherungen []
  3. ich darf das schreiben, ich habe genug von diesen Dingern gewechselt []

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