Edith Cresson, die Kommission und die Europamüdigkeit

Der europäische Gerichtshof hat am 11. Juli das Urteil gegen Edith Cresson gesprochen, die von der EU-Kommission wegen Veruntreuung vor eben diesen gebracht worden war.

Liest man sich mal die Vorwürfe durch, die eigentlich auch niemand bestreitet, dann kann einem schon Angst und Bange werden, wenn man sich das Urteil anschaut.

Frau Cresson hatte unter anderem in der Zeit von 1995 bis 1999 gegen den erklärten Willen der Kommission einen befreundeten Zahnarzt als Aids-Experten eingestellt, ebenso wie sie einem befreundeten Anwalt „Aufträge“ zuschusterte.

Das Gericht befand Frau Cresson der vorgeworfenen Punkte für schuldig, ist allerdings der Meinung:

However, having regard to the circumstances of the case, the finding of breach constitutes, of itself, an appropriate penalty. It is therefore appropriate not to impose on Mrs Cresson a penalty in the form of a deprivation of her right to a pension or other benefits in its stead.

dass die Aufdeckung der Veruntreuungen schon Strafe genug für Frau Cresson sei. So darf sich Frau Cresson weiterhin der vollen Pension der EU sicher sein.

Urheberrechtsnovelle 2. Korb

Das Bundeskabinett hat den sog. 2. Korb der Urheberrechtsnovelle im März verabschiedet und die 1. Lesung des Gesetzes hat der Bundestag noch vor der der Sommerpause hinter sich gebracht.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat eine Aktion ins Leben gerufen, die den Verbraucher auffordert, Lobbying in eigener Sache zu betreiben. Was denn genau im 2. Korb geändert werden soll, beschreibt die vzbv hier.

Das Protokoll der Bundestagsdebatte,liegt seit heute hier vor.

Bush-Besuch in Stralsund

Der Bush-Besuch in Stralsund kommt näher und die Polizei beginnt damit, die Stadt für den amerikanischen Präsidenten herzurichten. Dazu gehört unter anderem:

  • Der auf der Übersichtskarte (siehe unten) rot markierte Bereich in der Innenstadt muss von sämtlichen Fahrzeugen beräumt werden. Am Vorabend des Besuches muss Ihr Fahrzeug bis 18:00 Uhr aus diesem Bereich entfernt werden. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die auf Hinterhöfen und in Garagen im roten Bereich abgestellt sind.
  • Ab 00:00 Uhr des 13. Juli 2006 bis 60 Minuten nach Besuchsende ist kein unkontrollierter Personenverkehr in der Altstadt zugelassen. Eigens dafür wurden Kontrollstellen eingerichtet.
  • Das Betreten der Sicherheitszone ist dann bis zum Ende des Bush-Besuchs nur mit einer entsprechenden Zugangsberechtigung möglich.
  • Wenn Sie sich entschieden haben am Besuchstag in Ihrer Wohnung zu verbleiben, bedeutet dies, dass sie die Wohnung nicht zu jeder Zeit verlassen dürfen.
  • Die Fenster müssen verschlossen bleiben. Dies gilt für den Zeitraum von 09:30 bis 60 Minuten nach Besuchsende.

Wie wäre es, wenn man derart beliebte Staatspräsidenten einfach im Ausland besucht, statt sie einzuladen?

Wenn man sich mal anschaut, wer während der WM alles in den Stadien war(z.B. Chirac, Prodi, Aliabadi), ohne dass man die sonstigen Zuschauer aussperren musste, wäre das vermutlich wirklich die beste Lösung.

Man sollte die Stralsunder vielleicht noch darauf aufmerksam machen, dass man sein Missfallen über den Besuch nicht zu deutlich macht, sonst kann es durchaus passieren, dass die Polizei die Wohnung aufbricht, um Plakate zu entfernen, wie bspw. beim letzten Bush-Besuch in Mainz.

Neues von der dem Freak-Bereich verschriebenen geistigen Bewegung …

wie der Herr Doktor Wuermeling, seines Zeichens beamteter Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministeriums, die Gegner einer Softwarepatentrichtlinie zu nennen pflegen mag.

Die EU-Kommission (wir erinnern uns, die Kommission wird dergestalt besetzt, dass jede Regierung der Mitgliedsländer einen Kandidaten nennt und nur die allerunwürdigsten durchfallen) hat sich anscheinend bei der Konsultation und Öffentlichen Anhörung zur künftigen Patentpolitik in Europa mal wieder mit Ruhm beckleckert.

Fernab fast jeder Öffentlichkeit (und das liegt nicht nur an der Fussball-WM) wird wieder versucht, Softwarepatente in der EU zu installieren.

Was dabei herauskommt, wenn das passiert, kann man einerseits sehr schön in Ländern sehen, in denen es Softwarepatente gibt (bspw. USA, wo ein wirklich abstruser Streit um die Blackberry-Technologie 4 Millionen Kunden hätte im Regen stehen lassen können. Die endlose Geschichte SCO vs. Linux, bei denen die Gesamtkosten vermutlich mittlerweile im dreistelligen Millionenbereich angelangt sind, ist ein weiteres Beispiel). Oder man schaut sich an, was das europäische Patentamt denn schon für schöne Dinge patentiert hat, beispielsweise die Bezahlung über das Internet mithilfe einer Kreditkarte oder die Anzeige von verwandten Ergebnissen, wenn der Kunde die schon angezeigten Ergebnisse mag.

Unter www.patenfrei.de und www.ffii.de finden sich recht viele Informationen, die (gut da mag meine Sicht getrübt sein) im Gegensatz zu den Befürwortern nicht mit nebulösen Argumenten hantiert.

Ganz abgesehen davon ist vielleicht die Summe interessant, die ein Unternemhen bzw. ein Entwickler für ein Patent denn so aufzubringen hat:

Die EU-Kommission rechnet mit Kosten in Höhe von 37’500 – 57’000 EUR für ein Patent. Nicht mitgerechnet natürlich die Kosten für die Durchsetzung, wo es vermutlich in den allerwenigsten Fällen mit einem netten Brief getan sein wird. Selbst wenn der Entwickler am Ende gegen einen grossen Konzern gewinnen könnte, werden ihn die Kosten für Anwalt und Gericht vermutlich schon in der ersten Runde aus dem Rennen werfen.

Die grossen Firmen tauschen Patent aus ihrem reichen Portfolio kostenfrei (z.B. Apple mit Microsoft oder Adobe mit Sun) während man die Kleinen geschickt draussen halten kann.

Wer das nicht glaubt, schaut sich einfach mal die Entwicklung bei PTStitcher an.

Ein drohender Rechtsstreit mit dem Grafikprogramm-Entwickler iPIX hat den deutschen Mathematik-Professor Helmut Dersch dazu bewogen, seine Website vom Netz zu nehmen. Im Gespräch mit heise online sagte Dersch, dass er „von einem Bekannten aus den USA gewarnt worden sei, iPIX wolle gegen ihn gerichtlich vorgehen“.

iPIX begann bereits 1999 mit der Verfolgung potentieller Patentrechtsverletzungen. Die Folge waren unzählige Abmahnungen an diverse Websitebetreiber, die auch zu Derschs Grafikarchiv verlinkten.

Hartz IV

Nichts läge mir ferner, als die Bundestagsabgeordneten, die über das zweite juristische Staatsexamen verfügen, der Unfähigkeit zu zeien. Erstaunlich ist allerdings, dass keinem der Parlamentarier und auch niemandem im Bundesrat aufgefallen zu sein scheint, dass zwischen Nichtverheirateten Nichtverwandten keinerlei Unterhaltspflicht besteht, völlig egal, ob man jetzt in einer Wohnung wohnt, einen gemeinsamen Kühlschrank benutzt, gelegentlich gemeinsam dem Beischlaf frönt, oder halt einfach nur nebeneinander her lebt, weil es billiger ist (Den Fall mit einem gemeinsame Kind mal aussen vorgelassen, aber der war auch vor der Verabschiedung der Änderungen klar).

Der einzige Sinn, den ich erkennen kann ist, dass sich die Abgeordneten gedacht haben: Entweder er schmeisst die Alte/den Alten raus, weil sie/er nicht mehr mithilft, den Lebensunterhalt zu bestreiten, dann müssen wir halt zahlen, oder sie wohnen weiter zusammen, dann hatten wir ja recht.

Was grundsätzlich ja durchaus stimmt bekommt irgendwie einen faden Beigeschmack, wenn man bedenkt, dass es sich um Menschen handelt und nicht um Bienen, wo man mal schaut wie sich der Stock verhält, wenn man einigen Bienen einen „fremden“ Geschmack auf den Körper bläst.