Satire, nah an der Wirklichkeit

auf http://www.wm2006koeln.org wird richtig gute Satire gemacht.

Liebe Fussballfreundinnen und – freunde, bitte helfen sie der Stadt Köln sowie unseren Partnern aus der Wirtschaft und sehen sie daher in der Zeit der Weltmeisterschaftsspiele davon ab, Markenzeichen von Nicht-Sponsoren öffentlich, vor allem aber innerhalb der kontrollierten Zone (Bannmeile), zu tragen. Dazu zählen Bild- sowie Wortmarken wie z.B. Logos, Signets, Markenzeichen und Schriftzüge.

Nicht, dass man da weit von der Wirklichkeit entfernt operiert.

Das da unten ist keine Satire:

Die Fifa hatte der Hansestadt mit dem Entzug der Titelkämpfe gedroht, weil der Stadion-Namensgeber AOL mit Losungen wie „AOL-Arena – Austragungsort der WM 2006“ geworben hatte. Im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft ruhen jedoch sämtliche Namensrechte an den Stadien. Daher müssen sogar Schriftzüge wie „Allianz Arena“ in München oder „AWD“ in Hannover selbst an den Außenwänden entweder abgedeckt oder abmontiert werden.

„Natürlich muss sich kein Zuseher Sorgen wegen eines Sponsoraufdrucks auf einem T-Shirt machen“, sagte ein Fifa-Sprecher der Netzeitung. „Es geht lediglich um den Missbrauch der Fans zu Werbezwecken.“

Das heißt: Wenn ein Unternehmen, das nicht Fifa-Partner ist, massenhaft Hüte, Plastikhände oder Fahnen an die Besucher verteilt, werden solche Gegenstände den Besuchern an den Eingängen abgenommen. „Natürlich händigen wir die Artikel nach Spielende wieder aus“, heißt es bei der Fifa.

Heucheleien bei der Dienstleistungsrichtlinie

Die Mitgliedsstaaten der EU scheinen sich auf eine angepasste Diensleistungsrichtlinie geeinigt zu haben. Die deutsche Position sah laut Spiegel so aus:

Die Bundesregierung setzte nach eigener Einschätzung in den Verhandlungen zentrale deutsche Anliegen durch. „Sozialdienstleistungen, insbesondere der Pflegebereich, werden nicht von dem neuen Gesetz erfasst“, sagte Wirtschafts-Staatssekretär Joachim Wuermeling.

Verwundert fragt man sich, warum gerade der Sozialdienstleistungsbereich ausgenommen wurde. Wahrscheinlich deshalb, weil der Staat das Lohndumping hier in Form von Zivildienstleistenden (die die Dienststelle pro Stunde ca. 50ct kosten) und 1-Euro-Jobbern selbst übernimmt …
Allerdings nur bei den Arbeitnehmern. Wer Pflegedienstleistungen in Anspruch nimmt, zahlt weiterhin oft den vollen Satz, egal ob ein Hauptamtlicher Mitarbeiter oder ein Zivildiensleistender die Arbeit ausführt.

Wie man Menschenwürde berechnet

hat das Arbeitsministerium nach monatelangen Rechnereien jetzt offiziell vorgestellt. Das BMAS schreibt:

Um dem Verfassungsauftrag des Sozialstaates gerecht zu werden, werden im Rahmen der Sozialhilfe Hilfebedürftigen die erforderlichen Mittel zur Führung eines menschenwürdigen Lebens und zur Abdeckung des sozio-kulturellen Existenzminimums zur Verfügung gestellt.

Die Berechnung erfolgt anhand eines angepassten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des statistischen Bundesamtes. Die setzen die Gesamtlebenshaltungskosten auf 1000 Promille und verteilen diese dann auf verschiedene Abteilungen.
So sehen die einzelnen Abteilungen für den Standarddeutschen aus:

  1. Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
  2. Alkoholische Getränke, Tabakwaren
  3. Bekleidung und Schuhe
  4. Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe
  5. Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung
  6. Gesundheitspflege
  7. Verkehr
  8. Nachrichtenübermittlung
  9. Freizeit, Unterhaltung und Kultur
  10. Bildungswesen
  11. Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
  12. Andere Waren und Dienstleistungen

Für Verkehr beispielsweise gibt der Standarddeutsche 138,65 Promille seiner Lebenshaltungskosten aus. Da der ALGII-Empfänger aber im Bereich Verkehr bspw. keine Flugreisen macht und auch keine Neuwägen kauft, sind von diesen 138,65 Promille nur 26% relevant. Bildungswesen und alkoholische Getränke/Tabakwaren wird komplett herausgerechnet.

Ausgehend vom EVS und der Anpassung an die Verhälnisse von ALG-II-Empfängern ergeben sich folgende Werte:
Abteilung 01    130 EUR
Abteilung 03      33 EUR
Abteilung 04      27 EUR
Abteilung 05      26 EUR
Abteilung 06      12 EUR
Abteilung 07      26 EUR
Abteilung 08      27 EUR
Abteilung 09      33 EUR
Abteilung 11      26 EUR
Abteilung 12      24 EUR

Mag ein jeder mal selbst versuchen, ob er von 130 EUR pro Monat seine Lebensmittel kaufen kann.

Wie man grundlegende Unterschiede komplett übergehen kann

zeigt die Bundesregierung bei der Beantwortung einer kleinen Anfrage der Fraktion die Linke.

Zwar gebe es keine Verpflichtung zum gegenseitigen Einstehen, wie sie für die Ehe begründet sei, heißt es in der Antwort (16/1412) auf eine Kleine Anfrage (16/1328) der Fraktion Die Linke. Gleichwohl unterschieden sich eheähnliche Gemeinschaften in ihren Lebensumständen nicht von Ehegatten und dürften „daher hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfangs der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht besser gestellt werden als jene“. Da bei Ehegatten das Einkommen und Vermögen des jeweils anderen angerechnet werde, müsse dies auch für Partner in eheähnlichen Gemeinschaften gelten.

Da bei den ebenfalls angesprochenen Änderungen keine Verpflichtung für eheähnliche Partnerschaften ins BGB aufgenommen werden sollen, stellt sich die Frage, wie denn der hilfsbedürftige Teil einer Partnerschaft seine nicht verpflichtenden Ansprüche gegenüber dem nicht hilfebedürftigen Partner durchsetzt?

Werden zu den ganzen Pflichten dann auch Rechte verteilt, wie z.B. die kostenlose Krankenversicherung beim gesetzlich Versicherten Partner oder die gemeinsame Veranlagung? Die Antwort „wenn sie das wollen, dann können sie ja heiraten“ ist keine.
Es wird ein Durcheinander von sich widersprechenden Gerichtsurteilen geben:

  • Die Amtsgerichte werden entscheiden, dass ein Unterhaltsanspruch vorliegt
  • Die Sozialgerichte werden entscheiden, dass kein ALGII gewährt wird
  • Die Finanzgerichte werden entscheiden, dass die Unterhaltsleistungen nicht von der Steuer abgesetzt werden dürfen

Eheähnliche Gemeinschaften und Hartz IV

Was die Regierung bei Kabinettsbeschlüssen wie diesem

Den Beweis keine eheähnliche Gemeinschaft zu bilden liegt nun bei den Empfängern der staatlichen Unterstützung. Die Jobcenter gehen künftig von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus, wenn etwa die beiden Erwachsenen länger als ein Jahr zusammenwohnen [..]

vergessen, ist die Tatsache, dass der bedürftige Partner keinerlei gesetzlichen Anspruch auf Unterstützungsleistung durch den bessergestellten Partner hat.

Wie dann Geschichten ausgehen, bei denen der bedürftige Partner dank Wegfall des ALGII aus der gesetzlichen Krankenversicherung fällt und sich eine etwas teurere Krankheit/Verletzung zuzieht, hat vermutlich keiner bedacht.

Was man mit Ex-ALGII-Empfängern macht, bei denen die vermutete eheähnliche Verhältnis dann halt doch nicht bestand und sich der bessergestellte Partner via Rausschmiss aus der Wohnung wegen fehlender Mietzahlungen des bedürftigen Partners ‚entledigt‘, weiss vermutlich auch keiner. Vielleicht kommt man ja direkt in der ArGe unter, die sind vermutlich froh, wenn sie ihre Schützlinge auch nachts bespitzeln können.