Wie man Menschenwürde berechnet

hat das Arbeitsministerium nach monatelangen Rechnereien jetzt offiziell vorgestellt. Das BMAS schreibt:

Um dem Verfassungsauftrag des Sozialstaates gerecht zu werden, werden im Rahmen der Sozialhilfe Hilfebedürftigen die erforderlichen Mittel zur Führung eines menschenwürdigen Lebens und zur Abdeckung des sozio-kulturellen Existenzminimums zur Verfügung gestellt.

Die Berechnung erfolgt anhand eines angepassten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des statistischen Bundesamtes. Die setzen die Gesamtlebenshaltungskosten auf 1000 Promille und verteilen diese dann auf verschiedene Abteilungen.
So sehen die einzelnen Abteilungen für den Standarddeutschen aus:

  1. Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
  2. Alkoholische Getränke, Tabakwaren
  3. Bekleidung und Schuhe
  4. Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe
  5. Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung
  6. Gesundheitspflege
  7. Verkehr
  8. Nachrichtenübermittlung
  9. Freizeit, Unterhaltung und Kultur
  10. Bildungswesen
  11. Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
  12. Andere Waren und Dienstleistungen

Für Verkehr beispielsweise gibt der Standarddeutsche 138,65 Promille seiner Lebenshaltungskosten aus. Da der ALGII-Empfänger aber im Bereich Verkehr bspw. keine Flugreisen macht und auch keine Neuwägen kauft, sind von diesen 138,65 Promille nur 26% relevant. Bildungswesen und alkoholische Getränke/Tabakwaren wird komplett herausgerechnet.

Ausgehend vom EVS und der Anpassung an die Verhälnisse von ALG-II-Empfängern ergeben sich folgende Werte:
Abteilung 01    130 EUR
Abteilung 03      33 EUR
Abteilung 04      27 EUR
Abteilung 05      26 EUR
Abteilung 06      12 EUR
Abteilung 07      26 EUR
Abteilung 08      27 EUR
Abteilung 09      33 EUR
Abteilung 11      26 EUR
Abteilung 12      24 EUR

Mag ein jeder mal selbst versuchen, ob er von 130 EUR pro Monat seine Lebensmittel kaufen kann.

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