hat das Arbeitsministerium nach monatelangen Rechnereien jetzt offiziell vorgestellt. Das BMAS schreibt:
Um dem Verfassungsauftrag des Sozialstaates gerecht zu werden, werden im Rahmen der Sozialhilfe Hilfebedürftigen die erforderlichen Mittel zur Führung eines menschenwürdigen Lebens und zur Abdeckung des sozio-kulturellen Existenzminimums zur Verfügung gestellt.
Die Berechnung erfolgt anhand eines angepassten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des statistischen Bundesamtes. Die setzen die Gesamtlebenshaltungskosten auf 1000 Promille und verteilen diese dann auf verschiedene Abteilungen.
So sehen die einzelnen Abteilungen für den Standarddeutschen aus:
- Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
- Alkoholische Getränke, Tabakwaren
- Bekleidung und Schuhe
- Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe
- Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung
- Gesundheitspflege
- Verkehr
- Nachrichtenübermittlung
- Freizeit, Unterhaltung und Kultur
- Bildungswesen
- Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
- Andere Waren und Dienstleistungen
Für Verkehr beispielsweise gibt der Standarddeutsche 138,65 Promille seiner Lebenshaltungskosten aus. Da der ALGII-Empfänger aber im Bereich Verkehr bspw. keine Flugreisen macht und auch keine Neuwägen kauft, sind von diesen 138,65 Promille nur 26% relevant. Bildungswesen und alkoholische Getränke/Tabakwaren wird komplett herausgerechnet.
Ausgehend vom EVS und der Anpassung an die Verhälnisse von ALG-II-Empfängern ergeben sich folgende Werte:
Abteilung 01 130 EUR
Abteilung 03 33 EUR
Abteilung 04 27 EUR
Abteilung 05 26 EUR
Abteilung 06 12 EUR
Abteilung 07 26 EUR
Abteilung 08 27 EUR
Abteilung 09 33 EUR
Abteilung 11 26 EUR
Abteilung 12 24 EUR
Mag ein jeder mal selbst versuchen, ob er von 130 EUR pro Monat seine Lebensmittel kaufen kann.