Die Liste mit Firmen, von denen ich keine Produkte mehr kaufe

ist seit heute um einen Eintrag grösser. Nein, da steht nicht Nokia neu drauf, sondern Western Digital (Nokia habe ich jetzt nur geschrieben, damit ich mehr Treffer von Leuten bekomme, die nach Nokia und Boykott suchen 🙂

Western Digital verkauft ein NAS, grob vereinfacht ist das ein Gerät mit Festplatte, welches man nicht direkt an einen Computer sondern ins Netzwerk hängt und auf das man von allen Rechnern aus zugreifen kann.

Soweit so gut.

Wenn man jetzt allerdings auf die Idee kommt, das ganze als Speicher für die eigenen Videos und Musikdateien zu nehmen, macht Western Digital einen dicken fetten Strich durch die Rechnung:

Due to unverifiable media license authentication, the following file types cannot be shared by different users using WD Anywhere Access.

If these file types are on a share on the WD My Book World Edition system and another user accesses the share, these file will not be displayed for sharing. Any other file types can be shared using WD Anywhere Access.

Dann folgt eine Auflistung von Dateien, z.B. avi, mp3, ogg, mov, wmv …

Auch wenn sich das nur auf die Internetnutzung bezieht ist das eine Einschränkung, die einem Hardwarehersteller meines Erachtens einfach nicht zusteht.

np: Wir sind Helden – Denkmal

Die Vorteile des Studentendaseins

neben anderen Dingen muss man für die Vollversion von Adobe Photoshop CS3 nur 188 EUR bezahlen, statt der 1500 EUR, die Nicht-Studenten für die Extended-Version entrichten sollen.

(Studentenversion)

Adobe hat auf seiner Webseite eine gute Übersicht über das Programm und erstaunlich faire Bedingungen (so reicht für die nichtkommerzielle Nutzung bereits ein VHS-Kurs im Bereich „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“).

Da man die Version auch nach Abschluss der Ausbildung weiter zu nichtkommerziellen Zwecken nutzen darf, ist das vermutlich die günstigste legale Variante an Adobe-Programme zu gelangen. Die zwei Nachteile der Studentenversion (nicht updateberechtigt, keine Weiterveräusserung erlaubt) möchte ich auch noch erwähnen, wobei die bei der Preisdifferenz meines Erachtens nicht so ins Gewicht fallen.

Da kein Papier mitgeliefert wird und ich einfach nicht der Mensch bin, der am PC längere Texte lesen kann, habe ich mir folgendes Buch mitbestellt:

 

Warum ich glücklich bin, kein Arcor-Kunde zu sein

nein nicht deswegen, weil arcor ohne Rechtsgrundlage einfach Seiten sperrt (für die Umgehung von IP-Sperren bietet sich jap an 🙂 ), sondern weil dort anscheinend Menschen Entscheidungen treffen, die nicht den Hauch einer Ahnung vom Internet zu haben scheinen.

Dass durch die (gewünschte) Sperre von 3 Porno-Seiten ca. 3,5 Millionen Seiten nicht mehr erreichbar waren, redet man sich bei arcor jetzt folgendermaßen schön:

Die Sperrung der zahlreichen Websites sei versehentlich erfolgt, man sei sich nicht bewusst gewesen, dass auch weitere Domains die betroffenen IP-Adressen nutzten.

Wieviel Vertrauen könnte ich auch zu einem Internet-Dienstleister haben, der nicht weiss, dass sich hinter einer IP-Adresse mehrere Domains befinden können.

Zensur != Zensur

wenn in China zensiert wird, dann ist das selbstverständlich böse und bedarf klarer Worte der Bundeskanzlerin.

Wenn in Deutschland zensiert werden soll, dann ist das laut Günther Krings von der CDU in Ordnung, denn:

[..] diese Firmen [sind] gehalten, das deutsche Strafrecht einzuhalten. Wenn sie das nicht tun, müssen wir dafür sorgen, dass sie abgeschaltet werden.

Was Herr Krings nicht verstanden hat ist die Tatsache, dass das Internet prinzipiell staatenlos ist und die Umsetzung seiner Prämissen entweder dazu führt, dass es nur noch Inhalte gibt, die in allen Ländern problemlos sind (dann wird allerdings bei bild.t-online das „Girl von Seite 1“ verschwinden müssen), oder führt dazu, dass nationale Zensurstellen eingeführt werden, die alle jeweiligen Zugangsprovider dazu verpflichten, bestimmte IP-Adressbereiche zu blocken, um den heimischen Benutzer zu schützen. Den zumindest der deutsche Internetnutzer ist unmündig und erkennt Nazi-Propaganda nicht.

Ebay wird immer gefährlicher

Jetzt ermitteln nicht nur Staatsanwältinnen wegen zu geringer Erlöse bei ebay, jetzt fällen sogar Amtsrichterinnen Urteile gegen Auktionsgewinner, die ein Schnäppchen machen, welches sich im Nachhinein als gestohlen herausstellt.

Laut Urteilsbegründung des Amtsgerichts Pforzheim muss man bei folgenden Merkmalen einer Auktion damit rechnen, Diebesgut zu erhalten (handelt damit also mit bedingtem Vorsatz und fängt sich eine Verurteilung wegen Hehlerei ein):

  1. Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis war zu niedrig: „Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste.“
  2. Der Startpreis war zu niedrig. Der Käufer hätte wegen des Verhältnisses zwischen Neu- und Verkaufspreis misstrauisch werden müssen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Preis bei einer Auktion zustande kam: „Zwar werden bei einer solchen auch Waren unter ihrem Wert verkauft, hier jedoch lag das Mindestgebot bei 1 Euro.“
  3. Das Gerät wurde als „nagelneu“ verkauft und stellte sich nach Erhalt tatsächlich als neuwertig heraus.
  4. Und abgesehen von diesem offensichtlich sehr günstigen Kaufpreis war es für „den Angeklagten ersichtlich, dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte.“

Ich finde diese Argumente so hanebüchen, dass ich mir 30 Sekunden Zeit nehmen muss, sie zu widerlegen:

  1. Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis steht bei Auktionen nicht vorher fest. In dem Moment in dem man bietet, kennt man ihn noch nicht.
  2. Ganz oft liegt der Startpreis bei 1 EUR, was bei normalen Artikeln auch für den Verkäufer kein Problem ist, da der Startpreis nichts mit dem erzielten Endpreis zu tun hat. Im Moment findet man bei ebay über 400 Navigationsgeräte mit Startpreis 1 EUR. Alles Diebe?
  3. Es hat sich bis Pforzheim herumgesprochen, dass man der Ebay-Beschreibungen nicht ganz trauen darf, dass man allerdings misstrauisch werden muss, wenn sie dann doch mal stimmt, habe ich bisher noch nicht gehört.
  4. Da die Amtsrichterin ja sicherlich nicht nur rassistische Vorurteile widerkäuen will, muss man letzten Absatz wohl auf das komplette Ausland ausdehnen, Polen ist ja immerhin EU-Mitglied (gut, das ist in Pforzheims Amtsstuben vielleicht noch nicht angekommen, ist ja auch gerade mal 3 Jahre her).

Zusammenfassend lässt sich ein sicheres Verhalten im Amtsgerichtsbezirk Pforzheim so beschreiben:

Bei ebay auf keine Artikel aus dem Ausland bieten, die mit Startpreis 1 EUR eingestellt wurden.