Registrierung von .eu-Domains

Man fühlt sich ein bisschen an den Anhalter erinnert, wenn man liest, was man als Privatperson denn alles machen muss, um eine .eu-Domain zu bekommen. Heise online schreibt hierzu:

Wer einen Antrag auf eine .eu-Domain in der Sunrise-Phase einreicht, erhält[..] eine E-Mail mit der Aufforderung, binnen 40 Tagen Unterlagen einzureichen, die den Anspruch auf den Namen belegen. Eine Kopie des Ausweises für die Beantragung des Nachnamens ist [..] in keinem Falle ausreichend.

Jeder Antragsteller muss eine eidesstattliche Versicherung eines Rechtsanwaltes vorlegen, dass der Name im jeweiligen EU-Land geschützt ist. Der Antrag muss beim Einreichen der Unterlagen zahlreiche formale Anforderungen erfüllen, beispielsweise dürfen die durchgehend nummerierten Seiten (weißes, undurchsichtiges, nur einseitig bedrucktes Papier im DIN-A-4- oder Letterformat) weder geklammert, geheftet, geklebt oder gefaltet beziehungsweise retuschiert sein. Außerdem muss jede Antragsseite vom Antragssteller paraphiert, also mit einem Namenskürzel versehen werden.

Zahlreiche Kanzleien bieten die passende Dienstleistung im Internet zu Festpreisen an. Diese [..] liegen zumeist zwischen 65 und 150 Euro, die zusätzlich zu den meist 100 Euro Registrierungsgebühren zu entrichten sind.

Inwieweit sich .eu als tld allerdings durchsetzt ist meines Erachtens noch völlig offen. .info-Domains, die es auch schon ein paar Jährchen gibt, werden meines Erachtens bei der Sucheingabe selten bis gar nicht benutzt. Auf meiner alten homepage kam über die .info-tld nur der googlebot vorbei. Was bringt denn ein toller Domain-Name, wenn niemand das so zwingende .eu anhängt, sondern es mit de, net, com probiert.

Für Privatpersonen dürfte es sowieso darauf hinauslaufen, dass ihr Nachname entweder schon während der Markenphase vergeben wurde (um ritter.eu kloppen sich wahrscheinlich mindestens ein Schokoladenhersteller, ein Anlagenbauer und ein Modeversand), so dass man sowieso keine Chancen hatte oder man haut sich mit dutzenden Anderer Menschen innerhalb der EU um die Domain, oder man ist so selten, dass man auch in der letzten Phase ab April 2006 noch an die Domain kommt.

Für alle, die mit Ihrem Nachnamen nicht zum Zuge kommen, bleibt ja noch, das ganze noch so zu probieren:

  • familie-nachname.eu
  • vorname-nachname.eu
  • nachname-vorname.eu
  • nachname-wohnort.eu

Gebühr für digitales Satelliten-Fernsehen

Wenn man der FAZ und heise trauen darf, dann überlegen sich verschiedene Privatsender zusammen mit den Satelliten-Betreibern, eine Gebühr für digital ausgestrahlte Sendungen zu verlangen. Auch die Verbraucherzentralen haben sich mittlerweile des Themas angenommen.
Der Vorstandsvorsitzende von ASTRA gibt die Gebühr mit „unter 5 Euro“ an, was wahrscheinlich 4,99 EUR bedeutet (und auch das nur in der Anfangsphase).

Neben all den Leuten, die sich weder einen neuen Receiver noch die monatliche Gebühr leisten können, werden dann auch all die Leute künftig auf diese Programme verzichten, die sich das nicht leisten wollen. Der Vorteil, den das digitale Satellitenfernsehen gegenüber einer Analogausstrahlung bietet, tendiert für die meisten Zuschauer gegen Null.

Wie erbärmlich Herr Tauss

ging ich bisher davon aus, dass es sich bei der Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung im Bundestag bereits um die nationale Umsetzung der Richtlinie gehandelt hat, wurde ich auch dank Carnet d’Europe eines besseren belehrt.Es ging im Bundestag nur darum, der Bundesregierung zu empfehlen, dem gefundenen Kompromiss zuzustimmen. Die Abstimmung im Bundestag hatte nichts, aber auch wirklich gar nichts mit einer zwingenden Umsetzung von EU-Richtlinien zu tun. Es ging gemäß Drucksache 16/545, über die abgestimmt wurde um folgendes:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. dem in der Sitzung der EU-Justizminister am 2. Dezember 2005 gefundenen Kompromisstext für eine Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG, welcher dem vom Europäischen Parlament in dessen Plenarsitzung am 14. Dezember 2005 angenommenen Beschluss entspricht, bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen;

Für Sie noch einmal die entscheidende Aussage ohne Füllwörter

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dem gefundenen Kompromisstext bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen;

Wenn man das jetzt in Verbindung bringt mit Ihren Äusserungen während der Debatte, dann fragt sich schon, ob sie entweder nicht verstanden haben, welchen Antrag sie da eigentlich eingereicht haben (der Name Jörg Tauss findet sich zumindest unter den Antragstellern), oder ob sie die Leute für dumm verkaufen wollen. Da Sie ja schon länger im Parlament sitzen, gehe ich von zweiterem aus.

Wie ich sehe, sind sie morgen Abend, am 1. März, in meiner Heimatstadt Achern auf Wahlkampftour. Leider kann ich nicht dort sein, um Ihnen die Fragen direkt zu stellen, aber vielleicht findet sich ja der ein oder andere Blogleser, der das tut, wenn sie mal wieder im Wahlkreis oder in Berlin sind. Achso, falls die eigentliche Fragestellung untergegangen sein soll (man wirft mir des öfteren einen zu konfusen Satzbau vor), hier noch einmal:

Als Sie am 16. Februar 2006 Ihrem eigenen Antrag, den Sie laut eigener Aussage inakzeptabel finden, zugestimmt haben, wussten Sie da, dass es sich nur um die Beschlussempfehlung an die Bundesregierung handelt?

War Ihnen klar, dass der Zwang zur Zustimmung zur EU-Richtlinie unter anderem erst dadurch zustande kommen kann, dass sie dieser Beschlussempfehlung zustimmen?

War Ihnen nicht klar, dass sich Deutschland in der entsprechenden Ratssitzung auch einfach hätte enthalten oder mit Nein stimmen können, wie das anscheinend Irland und die Slowakei getan haben?

Und zum Schluss noch zwei Fragen, die scheinbar nichts damit zu tun haben: Wundern Sie sich wirklich, wenn sich der Normalbürger mit Grausen von Politikern abwendet?

Kennen Sie das Zitat von Max Liebermann mit dem essen und dem kotzen?

Aktien-Spam funktioniert – Teil II

Als Auflösung zu diesem Beitrag:

Der Kurs der Aktie hat sich wieder aufs alte Niveau begeben. Der Umsatz, der Anfang Februar nach oben geschnellt war, hat sich wieder beruhigt, und pendelt sich bei den alten Zahlen ein.

Davon ausgehend, dass sich der Spammer im Januar still und leise mit Aktien zu einem Kurs von ca. 2 Dollar pro Stück eingedeckt und sich innerhalb der ersten Woche wieder von seinen Aktien getrennt hat, lag der Reinerlös bei durchschnittlich 7 Dollar pro Aktie oder 350%.

Blogdesk

Der erste Beitrag, den ich via Blogdesk schreibe.

Da ich mit dem WYSIWIG-Editor in der Version 2 von WordPress ziemlich unzufrieden bin (allein der Versuch, gleich auf Anhieb ein zentriertes Bild mit Link hinzubekommen, scheitert bei mir regelmässig), versuche ich es jetzt mal hiermit. Das untenstehende Bild ist hoffentlich zentriert und verweist auf meine Homepage.