Jetzt ermitteln nicht nur Staatsanwältinnen wegen zu geringer Erlöse bei ebay, jetzt fällen sogar Amtsrichterinnen Urteile gegen Auktionsgewinner, die ein Schnäppchen machen, welches sich im Nachhinein als gestohlen herausstellt.
Laut Urteilsbegründung des Amtsgerichts Pforzheim muss man bei folgenden Merkmalen einer Auktion damit rechnen, Diebesgut zu erhalten (handelt damit also mit bedingtem Vorsatz und fängt sich eine Verurteilung wegen Hehlerei ein):
- Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis war zu niedrig: „Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste.“
- Der Startpreis war zu niedrig. Der Käufer hätte wegen des Verhältnisses zwischen Neu- und Verkaufspreis misstrauisch werden müssen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Preis bei einer Auktion zustande kam: „Zwar werden bei einer solchen auch Waren unter ihrem Wert verkauft, hier jedoch lag das Mindestgebot bei 1 Euro.“
- Das Gerät wurde als „nagelneu“ verkauft und stellte sich nach Erhalt tatsächlich als neuwertig heraus.
- Und abgesehen von diesem offensichtlich sehr günstigen Kaufpreis war es für „den Angeklagten ersichtlich, dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte.“
Ich finde diese Argumente so hanebüchen, dass ich mir 30 Sekunden Zeit nehmen muss, sie zu widerlegen:
- Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis steht bei Auktionen nicht vorher fest. In dem Moment in dem man bietet, kennt man ihn noch nicht.
- Ganz oft liegt der Startpreis bei 1 EUR, was bei normalen Artikeln auch für den Verkäufer kein Problem ist, da der Startpreis nichts mit dem erzielten Endpreis zu tun hat. Im Moment findet man bei ebay über 400 Navigationsgeräte mit Startpreis 1 EUR. Alles Diebe?
- Es hat sich bis Pforzheim herumgesprochen, dass man der Ebay-Beschreibungen nicht ganz trauen darf, dass man allerdings misstrauisch werden muss, wenn sie dann doch mal stimmt, habe ich bisher noch nicht gehört.
- Da die Amtsrichterin ja sicherlich nicht nur rassistische Vorurteile widerkäuen will, muss man letzten Absatz wohl auf das komplette Ausland ausdehnen, Polen ist ja immerhin EU-Mitglied (gut, das ist in Pforzheims Amtsstuben vielleicht noch nicht angekommen, ist ja auch gerade mal 3 Jahre her).
Zusammenfassend lässt sich ein sicheres Verhalten im Amtsgerichtsbezirk Pforzheim so beschreiben:
Bei ebay auf keine Artikel aus dem Ausland bieten, die mit Startpreis 1 EUR eingestellt wurden.