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Knapp 9 Jahre nach Blogstart endet dieser Blog heute, nachdem ich mir etwas Zeit genommen habe, verschiedene Dinge auf ihre Sinnhaftigkeit und Resonanz zu überprüfen um die Eigen- mit der Fremdwahrnehmung etwas deckungsgleicher hinzubekommen.

Das blog in nackten Zahlen:

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Allem Anschein nach, ist das, was ich schreibe für Andere nicht ganz so interessant wie für mich (Das ist jetzt keine Neuigkeit, aber manchmal braucht es etwas Zeit).

Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.

In diesem Sinne:

So Long, and Thanks For All the Fish

Wer ein Gemeinderatsmandat bekommt am Beispiel Horgenzells

Gerade bei der unechten Teilortswahl ist es nicht so einsichtig, wer denn am Ende ein Mandat bekommt.

In den letzten Woche habe ich wiederholt zwei Aussagen gehört, die nicht stimmen und die ich anhand der letzten Wahl und den jetzigen Listen klarstellen möchte.

  1. Die Wählerinnen und Wähler im Teilort entscheiden, wer für den Teilort in den Gemeinderat einzieht
  2. Diejenigen mit den meisten Stimmen bekommen das Mandat.

Kappel als kleinster Teilort entsendet 3 (von insgesamt 19) Gemeinderäten. Bei der letzten Wahl haben die Kappler so entschieden:

kappel1
Wahlergebnis 2009 in Horgenzell-Kappel

Das hätte bedeutet, dass Liste 1 einen Gemeinderat und Liste 2 zwei Gemeinderäte entsendet. Auf Liste 1 wäre das die Nummer 107 und auf Liste 2 die Nummern 205 und 208 gewesen.

Allerdings dürfen ja alle Horgenzeller die Kappler Gemeinderäte mitwählen, so dass sich in der Gesamtgemeinde folgendes Bild ergab:

kappel2
Wahlergebnis 2009 für Horgenzell-Kappel

Auch hier bekommt die Liste 1 einen Sitz und die Liste 2 zwei Sitze. Auf Liste 1 die Nummer 105 und auf Liste 2 die Nummern 208 und 206.

Von den 3 Kappler Gemeinderäten wurden also 2 von aussen bestimmt.

Wenn man als kleines Gedankenexperiment annimmt, dass Kappel nur zwei Gemeinderäte entsenden darf, dann sieht man an obigem Beispiel, dass nicht die mit den meisten Stimmen (208 und 206) einen Sitz bekommen hätten, sondern jeweils der Stimmenbeste auf der jeweiligen Liste (208 und 105).

Da bei dieser Wahl in Kappel auf einer Liste vier Kandidaten und auf der anderen nur 3 Kandidaten stehen, wird sich das vermutlich auch auf die Sitzverteilung auswirken, weil die Stimmenanzahl der Liste zählt und nicht das Einzelergebnis.

kappel3
Mögliches Wahlergebnis für Horgenzell-Kappel 2014

Bei diesem Ergebnis würde die Liste 2 zwei Gemeinderäte entsenden (208 und 206) und die Liste 1 einen Gemeinderat (105).

Von den Einzelergebnissen ausgehend, würden also nicht die besten drei (106, 107 und 105) ein Mandat erhalten, sondern der Bestplatzierte (106) , der Viertplatzierte(208) und der Fünftplatzierte(206). Der Zweit- und Drittplatzierte bekämen keinen Sitz und zwar aus dem einfachen Grund, dass die Liste 2 einen vollen Stimmzettel hatte und die Liste 1 halt nicht.

Noch undurchsichtiger wird es, wenn, wie bei dieser Wahl, eine dritte Liste antritt.

kappel4
Mögliches Wahlergebnis für Horgenzell-Kappel 2014

Bei diesem Wahlergebnis entsendet jede Liste jeweils einen Gemeinderat. Das sind der der Bestplatzierte (106) , der Viertplatzierte(208) und derAchtplatzierte(306).

 

Bei der Bestimmung der Gemeinderäte ist das Ergebnis der Liste oft viel entscheidender als das persönliche Ergebnis.

 

Es ist nicht alles schlecht bei den Grünen

Man muß den politischen Gegner auch mal loben können. Das passiert bei den Grünen so selten, dass das einen Blogbeitrag wert ist.

Die Grünen überlegen momentan, auch bei den Lohnnebenkosten ein Progressivmodell einzuführen, bei dem nicht ab dem ersten Euro die vollen 33% Sozialversicherung fällig werden. Warum das eine gute Idee ist, möchte ich an folgendem Beispiel verdeutlichen.

Nehmen wir mal an, ich hätte eine Dienstleistungsidee und hätte durch intensive Befragung potenzieller Kunden festgestellt, dass ca. 15 € für eine Stunde dieser Dienstleistung auszugeben bereit sind. Es handelt sich um eine personalintensive Dienstleistung, so dass am Ende alles in Lohn fließen kann und keine teuren Gerätschaften angeschafft und gewartet werden müssen.

15 € wäre der private Kunde zu zahlen bereit. Klingt nach viel, ist es aber nicht.

  • Gehen wir mal von einer 35h-Woche meiner Mitarbeiter aus, von 5 Wochen Jahresurlaub, 7 Feiertagen die auf einen Wochentag fallen und 10 Krankheitstagen. Dann arbeitet mein Mitarbeiter 1’533 Stunden pro Jahr.
  • Wenn ich meinen Mitarbeiter immer zu Kunden schicken kann, darf ich am Ende des Jahres Rechnungen über 22’995 € schreiben
  • Von den 22’995 € wollen die Herren Schäuble, Schmid und mein Gemeindekämmerer  erst mal 3’671 € als Umsatzsteuer. Bleiben noch 19’324 € übrig.
  • Da mein Mitarbeiter natürlich Anspruch auf bezahlten Urlaub und Feiertage, sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat, muß ich ihn 1’827 Stunden bezahlen
  • Dann komme ich auf 10,57€, die ich für den Mitarbeiter bezahlen kann. Dummerweise ist daß nicht sein Brutto-, geschweige denn Nettolohn, denn es gehen ja noch die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung ab.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge liegen bei
    • gesetzliche Rentenversicherung (jeweils 9,45%)
    • gesetzliche Krankenversicherung (8,2% + 7,3%)
    • gesetzliche Pflegeversicherung (1,275% + 1,025%)
    • gesetzliche Arbeitslosenversicherung (jeweils 1,5%)
    • Umlage U1-U3 (AG alleine 1,8%)
    • Berufsgenossenschaft (AG alleine 1%)
    • AG-Anteil 22,08%
  • Ich muß die 10,57 € also erst noch durch 1,2208 teilen, denn auch wenn die Abgaben Arbeitgeberanteil heißen, erwirtschaften muss sie der Arbeitnehmer.
  • Dann kommt ein Bruttolohn von 8,66 € raus. Davon gehen dann ab
    • 1,77 € Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung
    • 0,41 € Einkommensteuer
  • Es verbleibt ein Nettolohn von 6,48 €/h bzw. ein Jahresnetto von 11’839 €
  • Noch mal schnell oben geschaut. Ja, die Kunden haben wirklich fast das Doppelte bezahlt.

Schon bei relativ geringem Einkommen (liegt ja nur 16 Cent über dem geforderten Mindestlohn) sackt der Staat 48,5% dessen, was der Auftraggeber bezahlt, ein. Ja, aber dafür hat der sozialverischerungpflichtig Tätige doch auch Vorteile. Genau.

  • Sollte er arbeitslos werden, liegt das Arbeitslosengeld I unter seinem Arbeitslosengeld-II -Anspruch, das heißt, es wirkt sich nicht aus.
  • Wenn er 45 Jahre seine Tätigkeit lückenlos ausübt, hat er am Ende seines Berufslebens 22 Beitragspunkte erwirtschaftet, das entspricht momentan einer Rente von 617 € brutto. Das liegt unter dem Grundsicherungsbetrag, von seinen Rentenzahlungen hat er also auch nichts.
  • Krankenversichert ist man auch als ALG-II-Empfänger, dadurch ergeben sich also auch keine Vorteile.

Weil man ja alles grafisch viel besser darstellen kann, 2 kleine Grafiken.

Wo wandert das Geld in einem sozialversichungspflichtigen Job hin?

geldverteilung-dienstleistungsjob
Im Vergleich dazu, die traditionelle Schwarzarbeit:
geldverteilung-schwarzarbeit

 

 

 

Ich höre immer abgabenfrei

Minijobs sind entgegen der Annahme von Frau Göring-Eckardt oder der Tagesschau nicht von Abgaben befreit, sie werden direkt vom Arbeitgeber bezahlt und der Arbeitnehmer bekommt nur nichts davon mit.

Das ist alles eine total langweilige Materie, die nur das echte Interesse weniger findet. Da es aber doch den Ein oder Anderen gibt, den es vielleicht doch interessiert, hier mal eine – in meinen Augen – interessante Aufstellung:

minijob1
Prozentuale Geldverteilung Minijob
minijob2
Prozentuale Geldverteilung versicherungspflichtiger Job
minijob3
Geldverteilung Minijob
minijob4
Geldverteilung regulärer Job
minijob5
Gegenüberstellung regulärer Job / Minijob

[UPDATE Grund: Die gesetzliche Pflegeversicherung beim sozialversichungspflichtig tätigen Arbeitnehmer nachgetragen ]

Die Leser meines Blogs können selber denken, für alle Anderen ein paar Gedanken zu den Zahlen:

  1. Der Arbeitgeber spart bei der Umwandlung von Minijob in regulären Job 61 €
  2. Die Abgaben erhöhen sich bei der Umwandlung eines Minijobs in einen regulären Job um 29 €
  3. Der Arbeitnehmer verdient nach der Umwandlung eines Minijobs in einen regulären Job 90 € weniger

[/UPDATE]

Quellen:

  • SGB  III (Arbeitslosenversicherung),
  • SGB V (Krankenversicherung)
  • SGB  VI (Rentenversicherung)
  • SGB VII (Unfallversicherung)
  • SGB XI (Pflegeversicherung)
  • Aufwendungsausgleichsgesetz (Umlage U1 – U3)

 

Eine ganz andere Wahl

Gestern fanden auch noch Bürgermeister-Wahlen in meiner Heimatgemeinde Horgenzell statt. Der bisherige Bürgermeister Volker Restle war der einzige Kandidat und wurde mit 98,1% wiedergewählt.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die zwei Stimmen für mich nicht von meiner Frau und mir kommen, wir waren schändlicherweise gar nicht wählen 🙂

Und bevor die Nachfrage kommt: Meine Nachbarn waren’s auch nicht