Gerade bei der unechten Teilortswahl ist es nicht so einsichtig, wer denn am Ende ein Mandat bekommt.
In den letzten Woche habe ich wiederholt zwei Aussagen gehört, die nicht stimmen und die ich anhand der letzten Wahl und den jetzigen Listen klarstellen möchte.
- Die Wählerinnen und Wähler im Teilort entscheiden, wer für den Teilort in den Gemeinderat einzieht
- Diejenigen mit den meisten Stimmen bekommen das Mandat.
Kappel als kleinster Teilort entsendet 3 (von insgesamt 19) Gemeinderäten. Bei der letzten Wahl haben die Kappler so entschieden:
Das hätte bedeutet, dass Liste 1 einen Gemeinderat und Liste 2 zwei Gemeinderäte entsendet. Auf Liste 1 wäre das die Nummer 107 und auf Liste 2 die Nummern 205 und 208 gewesen.
Allerdings dürfen ja alle Horgenzeller die Kappler Gemeinderäte mitwählen, so dass sich in der Gesamtgemeinde folgendes Bild ergab:
Auch hier bekommt die Liste 1 einen Sitz und die Liste 2 zwei Sitze. Auf Liste 1 die Nummer 105 und auf Liste 2 die Nummern 208 und 206.
Von den 3 Kappler Gemeinderäten wurden also 2 von aussen bestimmt.
Wenn man als kleines Gedankenexperiment annimmt, dass Kappel nur zwei Gemeinderäte entsenden darf, dann sieht man an obigem Beispiel, dass nicht die mit den meisten Stimmen (208 und 206) einen Sitz bekommen hätten, sondern jeweils der Stimmenbeste auf der jeweiligen Liste (208 und 105).
Da bei dieser Wahl in Kappel auf einer Liste vier Kandidaten und auf der anderen nur 3 Kandidaten stehen, wird sich das vermutlich auch auf die Sitzverteilung auswirken, weil die Stimmenanzahl der Liste zählt und nicht das Einzelergebnis.
Bei diesem Ergebnis würde die Liste 2 zwei Gemeinderäte entsenden (208 und 206) und die Liste 1 einen Gemeinderat (105).
Von den Einzelergebnissen ausgehend, würden also nicht die besten drei (106, 107 und 105) ein Mandat erhalten, sondern der Bestplatzierte (106) , der Viertplatzierte(208) und der Fünftplatzierte(206). Der Zweit- und Drittplatzierte bekämen keinen Sitz und zwar aus dem einfachen Grund, dass die Liste 2 einen vollen Stimmzettel hatte und die Liste 1 halt nicht.
Noch undurchsichtiger wird es, wenn, wie bei dieser Wahl, eine dritte Liste antritt.
Bei diesem Wahlergebnis entsendet jede Liste jeweils einen Gemeinderat. Das sind der der Bestplatzierte (106) , der Viertplatzierte(208) und derAchtplatzierte(306).
Bei der Bestimmung der Gemeinderäte ist das Ergebnis der Liste oft viel entscheidender als das persönliche Ergebnis.