Unechte Teilortswahl am Beispiel Horgenzell

Um mal ganz vorne anzufangen: Horgenzell besteht aus 4 Wohnbezirken: Kappel, Wolketsweiler, Hasenweiler und Zogenweiler. Diese waren bis in die 70er Jahre des letzten Jahrhunderts noch selbständige Gemeinden und wurden im Zuge der Gemeindereform zur Gemeinde Horgenzell.

horgenzell
Die 4 Wohnbezirke Horgenzells

Um verschiedene Ängste vor dieser Vereinigung abzubauen, hat man beschlossen, im Gemeinderat einen Regionalproporz einzuführen und auf die unechte Teilortswahl zurückgegriffen, die es in Baden-Württemberg schon seit 1853 gibt und die bewährt schien. Vereinfacht gesagt wird anhand der Einwohnerzahl der Wohnbezirke bestimmt, wieviele Vertreter diese in den gemeinsamen Gemeinderat entsenden dürfen. Momentan sind dies:

  • 7 Vertreter für den Wohnbezirk Wolketsweiler
  • 4 Vertreter für den Wohnbezirk Hasenweiler
  • 3 Vertreter für den Wohnbezirk Kappel
  • 5 Vertreter für den Wohnbezirk Zogenweiler

Allerdings ist es so, dass nicht nur die Kappler die Kappler Gemeinderäte wählen, oder die Hasenweiler die Hasenweiler, nein, alle wählen alle. Ich darf auch mitbestimmen, wer für Hasenweiler, Wolketsweiler und Zogenweiler in den Gemeinderat gewählt wird, obwohl ich in Kappel wohne. Das hat dann unter anderem die Auswirkung, dass die 3 Kappler Gemeinderäte nominell von knapp 16% Kapplern und 84% Nicht-Kapplern gewählt werden. Die unechte Teilortswahl bestimmt nur, wo die betreffenden Kandidaten zum Zeitpunkt der Aufstellung wohnen, nicht, von wem sie gewählt werden dürfen.

Ebenfalls verwirrend für manche ist die Tatsache, dass man natürlich auch bei unechter Teilortswahl kumulieren darf. Ich habe bei der Gemeinderatswahl 19 Stimmen. Ich kann 0 bis maximal 9 Stimmen an Kappler vergeben, darf allerdings die Gesamtzahl von 3 Personen, denen ich Stimmen gebe, nicht überschreiten. 3 Kandidaten jeweils 3 Stimmen zu geben ist in Ordnung, 4 Kandidaten jeweils eine Stimme zu geben macht den Stimmzettel ungültig. Wenn ich für Kappel 9 Stimmen vergebe, bleiben noch 10 übrig, die ich auf die übrigen Wohnbezirke verteilen kann. Wenn ich noch 5 Zogenweiler mit jeweils 2 Stimmen wähle, habe ich meine Gesamtstimmenzahl ausgeschöpft und niemanden aus Wolketsweiler und Hasenweiler gewählt.

Dadurch, dass von vorneherein feststeht, dass 3 Kappler in den Gemeinderat einziehen, ist auch die Stimmenanzahl im Vergleich zu den anderen Wohnbezirken unerheblich. Für jeden Wohnbezirk wird die Sitzverteilung einzeln durchgeführt.

Man kann im Nachhinein auch schauen, wie lokal die Wählerinnen und Wähler gewählt haben. Bei der letzten Gemeinderatswahl wurden für Kandidatinnen und Kandidaten aus Kappel insgesamt 4’838 Stimmen abgegeben. 1’863  kamen dabei von Kappler Wahlberechtigten. Bei 359 Wählerinnen und Wählern kommt man auf eine durchschnittlich vergebene Stimmenzahl von 5,2 Stimmen. Kumulieren führte also dazu, dass die 3 Kappler Gemeinderäte real von 38,5% Kapplern und 61,5% Nicht-Kapplern gewählt wurden.

Das war noch nicht alles. Gemeinderatswahlen sind zwar Persönlichkeitswahlen, nichtsdestoweniger spielen Listen eine entscheidende Rolle. Alle Stimmen, die die Kandidatinnen und Kandidaten einer Liste in einem Wohnbezirk bekommen werden zusammengezählt. Anschließend werden die Sitze dieses Wohnbezirks anhand einer Sitzverteilung nach St-Lagué verteilt. Bei Wohnbezirksgrößen von 3-7 Sitzen benötigt eine Liste in den Wohnbezirken 7% – 17% der Stimmen, um einen Sitz zu erhalten. Eine Liste, die nur 5% der Stimmen erhält, würde also leer ausgehen, wenn nur nach Wohnbezirken verteilt würde.

Deshalb wird ganz am Schluß noch einmal auf Gemeindeebene verteilt und man prüft, ob jede Liste (in den 4 Wohnbezirken zusammen) die Anzahl Sitze hat, die ihr nach dem Gemeindeergebnis zustehen. Ist das nicht der Fall, bekommt die Liste, die zuwenig Sitze bekommen hat Ausgleichssitze. Die Ausgleichssitze dieser Liste gehen jetzt an die Kandidatinnen und Kandidaten, die gemeindeweit die meisten Stimmen bekommen haben. Das kann dann dazu führen, dass der ganze schöne Proporz zm Teufel ist, weil Kappel zu den 3 gewöhnlichen Vertretern auch noch 2 Ausgleichsmandate erhält.

Ein Gedanke zu „Unechte Teilortswahl am Beispiel Horgenzell“

  1. Danke Herr Schritter,

    für diese Erklärung. Zum ersten Mal habe ich das System mit der unechten Teilortswahl verstanden.
    Da auch unsere Gemeinde aus 3 Teilorten besteht, war mir wichtig, hier durchzublicken.
    Eines hat sich jedoch nicht geändert: Das Wahlsysem ist viel zu kompliziert, ungerecht und verursacht zu viele ungültige Stimmabgaben.
    Wenn man berücksichtigt, dass bei uns auch noch jeweils ein Ortschaftsrat gewählt wird, frage ich mich, ob es nicht sinnvoller wäre lediglich auf Teilortebene zu wählen.
    Keine Gefahr, mehr als die erlaubten Kandidaten zu berücksichtigen und die proportionale Anzahl der Mandate zieht automatisch in den Gemeinderat ein.
    Da mein Name jedoch nicht Hondt oder St. Lagué ist, wird wohl niemand darauf hören wollen.

    Also, danke noch einmal!

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