Das Ende des Internets in Frankreich

bei heise zu lesen:

Besondere Empörung hat ein kürzlich eingebrachter Änderungsvorschlag an dem bisherigen Entwurf ausgelöst, dem zufolge Software für die Übertragung kopiergeschützten Materials ohne die Integration von Wasserzeichen oder DRM verboten werden soll.

Was dann mit Email-Programmen, mit denen man Bilder verschicken kann, mit ftp-Programmen fürs Update der eigenen Homepage, mit Chat-Software und Newsreadern geschieht, kann man sich vorstellen. Falls nicht, kann man sich ja schonmal den Ratschlag der Verlegerverbände der französischen Musikindustrie zu Gemüte führen:

„You shall stop publishing free software,“ and warn they are ready „to sue free software authors who will keep on publishing source code“

Das Internet als reine Konsumbude. Schöne neue Welt.

Warum nicht gleich 8 Jahre?

Momentan findet eine Diskussion um die Verlängerung der Wahlperiode statt. Herr Lammert, seines Zeichens Bundestagspräsident meint der Welt gegenüber verlautbaren zu müssen:

„Die vierjährige Legislaturperiode erweist sich insbesondere für komplexe Gesetzesvorhaben als zu kurz, nicht zuletzt, weil die Wahlkämpfe ja schon ein Jahr ihre Schatten vorauswerfen“

Man darf sich dir Frage stellen, wer denn den Wahlkampf einläutet.
Selbstkritik bei Politikern, zumal man sie ja eher selten zu hören bekommt, ist ja nichts schlechtes, allerdings stellt sich die Frage, ob es zu einer Beruhigung führt, weil ja auch die einzelnen Landtagswahlen die Bundespolitik erheblich in Wallung bringen können, wie man zuletzt an Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gesehen hat.
Etwas positives kann ich dem ganzen aber vielleicht doch abringen:

FDP und Grüne sind für eine längere Wahlperiode, wenn der Bürger etwa durch Volksbegehren stärker beteiligt werde.

Politiker und pawlowsche Hunde

bei heise und spiegel zu lesen:

Das Bundesverfassungsgericht (will) eine Grundsatzentscheidung zum polizeilichen Zugriff auf E-Mails und Handy-Verbindungsdaten fällen. [.. ] der Schwerpunkt der Prüfung soll nach Angaben des Magazins aber auf dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses liegen. Insbesondere geht es [..] darum, ob die Suche nach gespeicherten E-Mails oder Telefonverbindungen nur unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt ist, die für einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gelten.
Die[..] Entscheidung wäre nach Ansicht von Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP) „das praktische Ende der Bekämpfung von Kinderpornografie oder ähnlich schwerwiegenden Delikten“.

Lieber Herr Goll,
von einem Justizminster erwarte ich eigentlich , dass er sich ein wenig mit der Strafprozessordnung auskennt, und nicht in pawloscher Manier mit dem Sabbern anfängt, wenn das Glöckchen klingelt.
Es wäre zur Beurteilung vielleicht hilfreich, sich §100a StPO mal durchzulesen, der da lautet:

Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, daß jemand als Täter oder Teilnehmer
[..] einen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176a Abs. 1 bis 3 oder 5 des Strafgesetzbuches oder einen sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge nach § 176b des Strafgesetzbuches,
[..] eine Verbreitung pornografischer Schriften nach § 184b Abs. 3 des Strafgesetzbuches,

Wo Herr Goll bedeutet jetzt eine Entscheidung des BVerfG „das praktische Ende der Bekämpfung von Kinderpornografie„?

Oder ist das nur weiterer Versuch, Grundrechte mit dem Hinweis auf die 3 Gespenster des wehrhaften Demokraten durchsetzen
zu wollen:

  • Kinderschänder
  • Neonazis
  • Terroristen

Wenn’s denn um die Terroristen ginge

Bei Heise mal wieder zu lesen:

Prinzipiell geht es bei den Vorhaben um die Vorratsspeicherung aller so genannter Verkehrsdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Chatten oder Filesharing anfallen. Die Kommission erhofft sich dadurch bessere Möglichkeiten zur Prävention, Aufklärung und Verfolgung schwerer Straftaten, vor allem im Bereich Terrorismus und organisierter Kriminalität.

Einen konkreten Nutzen, der sich ergibt, wenn ich weiss, dass Herr Meier am 21. Juni 2005 seine Emails bei gmx via POP3 geholt hat, ist nicht ersichtlich. Die Gegenstrategie dagegen ist einfach und da man bei Terroristen nicht unbedingt von blinden bildungsfernen Fanatikern ausgehen darf, zeigt ja die Tatsache, dass von den Attentätern des 11. Septembers 2001 viele ein Hochschulstudium abgeschlossen hatten, oder zumindest kurz davorstanden.

Also stellt sich die alte Frage: cui bono?

Wem nutzt es?