Löschen statt verstecken

zensuristkeineloesung

 

Von den Befürwortern der Internet-Sperren wird oft behauptet, dass man gegen den Grossteil der Seiten, die Kinderpornographie hosten, nichts unternehmen könnte.

Man versucht es allerdings auch erst gar nicht.

Der Arbeitskreis gegen Internetzensur hat die Probe gemacht und die Internethoster angeschrieben, auf denen sich nach Aussage anderer europäischer Sperrlisten kinderpornographisches Material befinden soll.

Das Ergebnis:

Innerhalb der ersten 12 Stunden nach Aussenden der Mails wurden bereits 60 Webauftritte gelöscht.

Das ganze ist mehr als peinlich, sowohl für die Politik, die immer auf die erfolgreichen Sperrlisten in anderen Ländern verweist (anscheinend wird schon das Aufstellen eines Sichtschutzes als Erfolg gewertet, um die Löschung bemüht man sich nicht), als auch für die deutschen Strafverfolgungsbehörden:

Drei der jetzt vom Netz genommenen Webauftritte befanden sich auf Servern in Deutschland.

Liebes BKA, sehr geehrter Herr Ziercke,

sie behaupten doch immer, dass Sie sich die Sperren der anderen europäischen Länder genau angeschaut haben und mit den dortigen Behörden kooperieren. Ist es Ihnen da nicht aufgefallen, dass in Deutschland völlig ungestört kinderpornographisches Material verbreitet wird, über dass Sie eigentlich Bescheid wissen müssten?

Jusos, Logik und Gesetzeskenntnis

Die Jusos fordern schon des längeren eine Abschaffung des Ehegattensplittings weil

Das Steuerrecht in seiner jetzigen Form zementiert die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zwischen Frauen und Männern. Es entspricht in keiner Weise der Lebensrealität junger Partnerschaften und Familien, weil es auf den (männlichen) Allein-Ernährer ausgerichtet ist: Das Ehegattensplitting stellt den gleichwertigen Doppelverdienst beider Partner schlechter als das Familieneinkommen mit Zuverdienst. Das ist weder fortschrittlich noch gerecht!

Von den obigen Sätzen stimmt kein einziger.

Steuerlich wird das Ehepaar als ein Steuersubjekt (was für ein Wort) angesehen, bei dem es völlig egal ist, wie die Einnahmen zustande gekommen sind. Eine Einverdiener-Ehe mit 80’000 EUR Arbeitseinkommen wird steuerlich genauso behandelt wie eine Zweiverdiener-Ehe mit 60’000-20’000 oder 40’000-40’000. Was die Jusos scheinbar nicht so richtig begriffen haben ist die Tatsache, dass sich die Lohnsteuerklassenwahl nur darauf auswirkt, wie unter dem Jahr die Steuern abgeführt werden. Wenn das Ehepaar die Wahl IV/IV getroffen hat, dann werden beide so versteuert, als wären sie nicht verheiratet, in Lohnsteuerklasse IV zahlt man genau die gleiche Steuer wie in Lohnsteuerklasse I.

Nur falls die Eheleute die Klassenwahl III/V getroffen haben, merkt man unter dem Jahr eine „Schlechterstellung“ des Partners in Lohnsteuerklasse V. Für 18’000 EUR Jahresbrutto werden in Lohnsteuerklasse V 4’642 EUR EkSt + SolZ fällig, in Lohnsteuerklasse IV bzw. I wären es nur 1’503,37 EUR. Der Geringverdiener in der Familie muss also pro Jahr über 3’000 EUR mehr Steuern bezahlen. Empörend, ein Skandal !!!!!1elf!

Allerdings sollte man die mehrverdienende Person in der Ehe nicht völlig ausblenden. Wenn die nämlich über ein Einkommen von 40’000 EUR pro Jahr verfügt, zahlt sie statt 8’144,60 EUR EkSt + SolZ nur noch 4’304,40 EUR pro Jahr, spart also 3’840 EUR.

Am Ende ist es dann sowieso egal, wer wieviel Steuern bezahlt hat, das Ehepaar wird gemeinsam veranlagt.

Vermutlich passt es nicht in das Weltbild der Jusos, dass ein Ehepaar in eine Kasse wirtschaftet, dass es das Einkommen als gemeinsam erarbeitet ansieht. Denn nur dann bekommt die Polemik der Jusos einen Sinn.

Es könnte natürlich auch wirklich sein, dass die Jusos die Steuergesetzgebung nicht verstanden haben. Das passiert zwar vielen, aber auf einem so geringen Verständnis-Level dann doch eher nur wenigen. Das grundlegende Verständnis für das Steuerrecht will ich den Jusos eigentlich nicht absprechen.

Für alle Jusos, die für eine Abschaffung des Ehegattensplittings sind (und selbst auch verheiratet), hier noch ein kostenloser Tipp, wie sich das unfortschrittliche und ungerechte Steuersplitting umgehen lässt:

Einfach die Steuerklassen IV/IV und am Ende des Jahres die getrennte Veranlagung wählen, dann wird bereits jetzt jeder für sich allein versteuert. Es steht dann zwar insgesamt weniger an Einkommen zur Verfügung, aber als Juso hat man das mit den gemeinsamen Kassen vermutlich eh nicht (gut, so eine Ehe wollte ich nicht führen, aber es soll ja jeder nach seiner Fasson glücklich werden dürfen und sei es als drittklassiger Gollum-Verschnitt, der seinen Schatz vor dem Partner behütet).

Das Grundgesetz unter dem Arm tragen

fiel mir ein, als ich heute im Posteingang einen Newsletter des Bundesinnenministeriums mit dem Betreff:

BMI Pressemitteilung: Die Werte des Grundgesetzes täglich leben

fand.

Direkt im Text folgt dann

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble [..]

 

Und jetzt zu Shaw.

I am a master of comic irony. But even my appetite for irony doesn’t go as far as that!

T3 und frei

[Anm. d. Verf.: die Überschrift stimmt nicht mehr, der T3 ist aus dem Programm der Tauglichkeitsgrade rausgeflogen, allerdings ist man mit den Kriterien, mit denen man früher T3 war, heute T5. T3 Kriterien sind viel einfacher zu erreichen.]

Im wie immer interessanten Bericht des Wehrbeauftragten ist die Zahl der nicht wehrdienstfähigen Männer zu finden.

43.7% aller im Jahr 2008 gemusterten Männer waren nicht wehrdienstfähig, das waren annähernd 200’000 Menschen.

Wer sich daran erinnert, wer in der Mitte der 90er noch alles eingezogen wurde (z.B. T7, denen man das Gepäck in den Schützengraben tragen musste und die einen zweiten Soldat zugeteilt bekamen, damit er ihnen das Gewehr hält), kann sich nur wundern.

Liebe Jugendlichen jungen Männer (Frauen dürfen zwar, müssen aber nicht), denen die Musterung noch bevorsteht:

Damit sich der KWEA-Mitarbeiter nicht in Terrier-Manier in Eure Musterungsakte verbeisst (der lässt dann nie mehr los bevor er Euch den Einberufungsbescheid zugestellt hat, auch wenn ihr eine duale Ausbildung anfangen wolltet oder in Grossbritannien promovieren), solltet ihr nicht gleich erkennen lassen, dass die Ausmsterung Euer eigentliches Ziel ist. Solche Menschen werden nämlich besonders gerne T2 gemustert und auch eingezogen (das BMVg verneint das zwar vehement, aber wenn man sich die Zahlen zu den tauglich gemusterten Kriegsdienstverweigeren anschaut, dann kommt man schon ins grübeln).

  • Täuscht ein gemässigtes Interesse vor. Das wirkt auf den Mitarbeiter wohltuend (endlich mal jemand, der ihn nicht ob seines Jobs hasst).
  • Simuliert bei der ärztlichen Untersuchung nicht (die Ärzte haben schon tausende gemustert und kennen vermutlich die meisten Tricks).
  • erzählt auf keinen Fall, dass ihr verweigern werdet (oder kommt gar schon mit der Verweigerung im KWEA an), die Tauglichkeitsquote und KDVlern liegt massiv über der Tauglichkeitsquote von GWDLlern.
  • Es spricht nichts dagegen, vor der Musterung ausgelassen zu feiern (nicht soviel Alkohol und auf keinen Fall Drogen, man will ja sauber bleiben)
  • Besorgt Euch die ZDV 46/1 und sucht Euch was nettes aus, es ist für fast jeden was dabei. Das einzige für was es etwas Geschick braucht ist, den Musterungsarzt dorthin zu bringen, dass er es selbst feststellt (wenn man sich sicher ist, kann man auch gleich mit Attesten wedeln).

Solltet Ihr das Pech haben, trotzdem tauglich gemustert zu werden, bleibt immer noch die Chance zu den 25% zu gehören, die nicht eingezogen werden.

lernfähig?

Anscheinend ist das geplante Paintball-Verbot, welches im Zuge des Amoklaufs von Winnenden (dort wurde allerdings mit echten Pistolen geschossen und nicht mit Farbmarkierern, von einem Täter, der aufgrund seines Alters noch gar nicht Paintball hätte spielen können) vom Tisch.

Dieter Wiefelspütz wird in Spiegel Online mit folgenden Worten zitiert:

„In dieser Wahlperiode wird es mit Sicherheit zu keinem Verbot mehr kommen“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz. Er selbst halte Paintball zwar nach wie vor für sittenwidrig, „aber meine persönlichen Wertvorstellungen sind nicht unbedingt Grund für ein Verbot“, sagte er SPIEGEL ONLINE.

Wenn in Herrn Wiefelspütz jetzt noch die Erkenntnis reift, dass seine persönlichen Wertvorstellungen nicht nur nicht unbedingt sondern in den allermeisten Fällen kein Grund für ein Verbot sind, wird alles gut. Für ein Verbot braucht man in Deutschland (noch) ein Rechtsgut, das geschützt werden soll. Sonst kommen wieder die Karlsruhe-Touristen[1] und lassen von den Querulanten[2] feststellen, dass das Gesetz verfassungswidrig ist.

[1] So bezeichnet Rainer Wendt, der Vorsitzende der deutschen Polizei-Gewerkschaft gerne mal Bürger, die wegen der Überprüfung der Verfassungsgemäßheit von Gesetzen das Bundesverfassungsgericht anrufen.

[2] So bezeichnet der Bundestagsabgeordnete Axel Schäfer von der SPD gerne mal das Bundesverfassungsgericht, wenn dieses den Bundespräsidenten bittet, ein Gesetz wegen eines zu erwartenden Grundsatzurteils des BVerfG noch nicht zu unterzeichnen.