Stasi 2.0

Heute wurde im Bundeskabinett das Abkommen zur intensiveren Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität zwischen Deutschland und den USA beschlossen.

Ich weiss nicht, vor was ich mehr Angst haben soll; Dass die Daten, aus denen Rückschlüsse auf die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften gezogen werden können oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, nur zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn sie für die Zwecke des Abkommens „besonders relevant“ sind

oder,

dass der Staat anscheinend über diese Daten verfügt, bzw. gewillt ist, diese zu beschaffen, wenn denn die Mutter aller Demokratien, der Hort der Menschenrechte darum bittet.

Der Vertrag von Lissabon

Vermutlich wäre es zu einfach, wenn man den Vertrag von Lissabon als Gesamtwerk zur Entscheidung gestellt hätte. Durch die übliche Taktik, das ganze nur als Änderungsvorschrift zur Abstimmung zu bringen, verliert selbst der engagierteste Parlamentarier (alle anderen werden sowieso nicht gefragt) die Lust, das ganze durchzulesen und zu verstehen.

Aus der Bundestagsdrucksache BT 16/8300

Titel IV erhält die Überschrift des bisherigen Titels VII „Bestimmungen über eine Verstärkte Zusammenarbeit“ und die Artikel 27a bis 27e, die Artikel 40 bis 40b sowie die Artikel 43 bis 45 werden durch folgenden Artikel 10 ersetzt, der auch die Artikel 11 und 11a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ersetzt. Dieselben Artikel werden ferner durch die Artikel 280a bis 280i des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ersetzt, die in Artikel 2 Nummer 278 dieses Vertrags wiedergegeben sind

Absatz 2 wird Unterabsatz 2 von Absatz 1 und die nachfolgenden Absätze werden entsprechend umnummeriert. In Satz 1 werden die Worte „einer gemeinsamen Aktion“ durch „dieses Beschlusses“ und die Worte „dieser Aktion und trifft die erforderlichen Entscheidungen“ durch „dieses Beschlusses und trifft die erforderlichen Beschlüsse“ ersetzt. Der letzte Satz wird gestrichen.

Da kann man als Parlamentarier ja nur froh sein, dass man sich eh an die Fraktionsdisziplin gebunden fühlt und so abstimmt, wie das der Fraktionsvorsitzende vor der Abstimmung ansagt.

Alle wahnsinnig?

Es kann ja sein, dass man mit einfachen Regelungen Ungerechtigkeiten hervorruft, den Umkehrschluß daraus für komplizierte Regelungen zu schliessen, halte ich allerdings für verkehrt.

Die Umsatzsteuer in Deutschland ist eine Steuer, an der auch die Gemeinden einen Anteil erhalten. Einfach nach Kopfzahl zu verteilen wäre vermutlich zu einfach, weshalb man bis jetzt folgenden Schlüssel anwendet:

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird in den alten Ländern auf der Grundlage erstens des Gewerbesteueraufkommens der Jahre 1990 bis 1997 (zu 42 Prozent gewichtet), zweitens der durchschnittlichen Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Arbeitsort jeweils am 30. Juni der Jahre 1990 bis 1998 (zu 18 Prozent gewichtet) und drittens des durchschnittlichen örtlichen Hebesatzes der 1995 bis 1998 ermittelten Gewerbekapitalsteuer-Aufkommen im Jahr 1995 (zu 40 Prozent gewichtet) verteilt. Im Osten wird nach Regierungsangaben das Gewerbesteueraufkommen der Jahre 1992 bis 1997 (gewichtet zu 70 Prozent) und die durchschnittliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort jeweils am 30. Juni der Jahre 1996 bis 1998 (gewichtet zu 30 Prozent) herangezogen.

Neu soll gelten:

Der im Gesetzentwurf nun vorgesehene endgültige und bundeseinheitliche Schlüssel setzt sich laut Regierung zu 25 Prozent aus dem Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2001 bis 2006, zu 50 Prozent aus der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort der Jahre 2004 bis 2006 sowie zu 25 Prozent aus den sozialversicherungspflichtigen Entgelten am Arbeitsort der Jahre 2003 bis 2005 zusammen.

Vermutlich wäre das in der Umsetzung zu einfach, weshalb man sich entschlossen hat:

Der endgültige Verteilungsschlüssel solle erst vom Jahr 2018 an in Kraft treten. Von 2009 bis einschließlich 2017 werde es einen Übergangsschlüssel geben, der eine Kombination aus geltendem und künftigem Schlüssel mit zunehmendem Gewicht des künftigen Schlüssels darstellt.

 

Wer den Originalgesetzestext mal durchlesen will (das da oben ist schon eine Vereinfachung!), kann das hier tun. Für bleibende psychische Schäden hafte ich nicht.