Da sind sie wieder, die kleingeistigen Hitzköpfe

wahrscheinlich ist die Frage, ob eine ehemalige RAF-Terroristin in einem nicht vom Land finanzierten Trägerverein Schulen bei verschiedenen Projekten unterstützen darf nur im Wahlkampf ein Thema.

Allerdings verwundert es schon, wieviel Schaum sich da vor dem Mund von beispielsweise Herrn Perschau ansammelt:

Wer unsere Kinder unterrichtet, hat eine Vorbildfunktion zu erfüllen. Dafür kommen Terroristen nicht in Frage.

Dass ehemalige NS-Marinerichter Ministerpräsidenten werden, und sich die Vergangenheit mit „Was damals Recht war kann heute nicht Unrecht sein“ schönredet, ist da vermutlich ein ebenso anderer Fall wie der eines Chefarztes einer bundesdeutschen Klinik, der im 3. Reich an Zwangssterilisationen und Kindstötungen beteiligt war.

Auch der Herr Bosbach, einer meiner Lieblingsabgeordneten sieht die Zukunft in Gefahr:

Es kann nicht sein, dass eine Ex-RAF-Terroristin ausgerechnet durch die Arbeit mit Kindern resozialisiert werden soll

Eigentlich sollte er als Organ der Rechtspflege wissen, dass die Resozialisierung ein Teil des Strafvollzugs ist und bei der in Frage stehenden Person schon längst abgeschlossen sein sollte.

Das Stimmvieh

hat in den Augen der Politik vermutlich die Aufmerksamkeitsspanne eines 2-Jährigen Kindes. Anders kann man sich nicht erklären, dass die CDU jetzt als Kompromissvorschlag die Fingerabdrücke, die für die Erstellung eines Reisepasses abgegeben werden müssen, zwar bei den Meldeämtern halten will, eine Nutzung zu Fahndungszwecken allerdings ablehnt.

Wer erinnert sich schon daran, denkt sich vermutlich beispielsweise der Herr Bosbach, dass wir genau das auch bei den Mautdaten erklärt und ins Gesetz geschrieben haben, nur um 3 Jahre nach Einführung der Maut vehement zu fordern, dass man die Mautdaten unbedingt für die Fahndung benötigt und die Gesetzesänderung schon in der Schublade liegt.

Den politisch engagierten Menschen

treibt es wahrscheinlich die Tränen in die Augen, wenn sie miterleben, wie wenig sich der Rest der Bevölkerung noch für die wahrscheinlich entscheidenden Weichenstellungen in der Politik interessiert.

Wenn die deutsche Nationalmannschaft im Fussball um den dritten Platz spielt, bewegen sich zweistellige Millionenzahlen in die Öffentlichkeit, selbst so etwas unsinniges wie die Live-Übertragung des Dresdner Opernballs auf dem Theaterplatz schauen sich noch 3500 Menschen in klirrender Kälte an; Wenn es um die Bürgerrechte geht, treffen sich gerade mal 200 Leute, um gegen die Vorratsdatenüberwachung und die immer weiter ausufernde Informationswut des Staates zu demonstrieren.

Es scheint völlig egal zu sein, dass der Staat von jedem einen Fingerabdruck und ein digital abgelegtes und (fast) schrankenlos abrufbares Bild besitzt, dass er (bald) völlig problemlos nachlesen kann, mit wem man denn die letzten 6 Monate telefoniert hat, wann und wo man im Internet war, wie, wann und von wem man seine Emails gelesen und bekommen hat, wo man mit dem Mobiltelefon unterwegs war, wo der eigene PKW zu welcher Zeit über die Autobahn und bestimmte Bundesstrassen fuhr …

Es mag ja sein, dass Herr Schäuble der Gralshüter der Bürgerrechte ist (was ich allerdings nicht glaube), aber selbst wenn, sollte man sich auch Gedanken darüber machen, dass diese Gesetze und Daten, so sie denn beschlossen werden, auch allen zukünftigen Regierungen zur Verfügung stehen. Und dass die nächsten 20 Jahre da alles mit rechten Dingen zugeht, wage ich zu bezweifeln. Sollte die Bundesrepublik je wieder in Richtung Diktatur kippen, dann wird ein Widerstand, wie er in Artikel 20 IV unseres Grundgesetzes postuliert wird, nicht mehr möglich sein.

Wohin diese Datenflut führen kann, sieht man in den USA. Da reicht schon ein Name, der dem eines Terroristen ähnelt, um auf eine no-flight-Liste zu kommen, und sei man als 75-jährige Nonne so ziemlich das komplette Gegenteil eines islamistischen Terroristen. Einmal auf der No-flight-Liste, immer auf der No-flight-Liste. Streichungen sind nicht vorgesehen. Das Konvertieren zum Buddhismus mit anschliessendem Tod und Reinkarnation scheint die einzige Möglichkeit zu sein, in den USA wieder ein Flugzeug besteigen zu können.

Sie sollten sich mal entscheiden

ob der Beruf des Parlamentariers jetzt stressig, ausfüllend und vor allem unterbezahlt ist, wie die Bundestagsverwaltung mit ihrem aktuellen Thema deutlich machen will, oder ob er nebenbei soviel Zeit lässt, dass man sich in vielen Stiftungs- und Aufsichtsräten engagieren kann, bzw. nebenbei noch einen Beruf ausüben, wie das mehrere Bundestagsabgeordnete getan haben und noch tun.

Wenn man die Zahl der ca. 10’000 Drucksachen vernimmt, die pro Legislaturperiode anfallen (in der vorletzen waren es 10006) und die teilweise eine riesige Seitenzahl einnehmen (Die Drucksache 16/300 hat einen Umfang von 328 Seiten, es gibt aber auch 2-seitige Dokumente), dann kann man den Abgeordneten schon Respekt zollen, für diese Leistung, zumal sich der Teil der Drucksachen, der sich mit Gesetzesänderungen befasst, ziemlich kryptisch ist, z.B.

§ 6 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
„(2) Über den Antrag auf Zulassung entscheidet die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk sich der Bewerber beruflich niederlassen will.“
b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
2. § 8 wird aufgehoben.
3. Der bisherige § 8a wird § 8 und wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 wird das Wort „Landesjustizverwaltung“ jeweils durch das Wort „Rechtsanwaltskammer“ ersetzt.
4. § 9 wird aufgehoben.
5. In der Überschrift des § 11, in § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 wird das Wort „Landesjustizverwaltung“ jeweils durch das Wort „Rechtsanwaltskammer“ ersetzt.

oder

In § 13 werden der abschließende Punkt gestrichen und die Wörter „oder wenn die Rücknahme oder der Widerruf der Zulassung bestandskräftig geworden ist.“ angefügt.

Komplizierter wird es dann noch, wenn ein Gesetzesvorhaben im entsprechenden Ausschuss verändert wird, dann hat man nur die Synopse zwischen Ausschussvorschlag und zugrundeliegendem Gesetzesentwurf, und einem Nichtjuristen (zum Glück stellen Juristen mit 23.2% die mit Abstand grösste Berufsgruppe im Parlament) wird das Verständnis vermutlich völlig verwehrt.

Aber glücklicherweise hat man ja eine Fraktionsvorsitzende, die einem in der dienstäglichen Fraktionssitzung sagt, wie man denn wo abstimmen muss. Meistens ergibt sich das allerdings schon daraus, von wem der Antrag kommt. Zum Thema Fraktionsdisziplin gibt es am 25.04.2007 übrigens eine Diskussion mit den jeweiligen Geschäftsführern der Fraktionen im Kaisersall in Berlin.

Auch die Bindung an den heimatlichen Wahlkreis, das Berichten von seinen Tätigkeiten in der Hauptstadt und die Information vor Ort über die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, wird als zeitintensiv beschrieben. Wenn ich mir allerdings mal meinen Bundestagsabgeordneten anschaue (Hand aufs Herz, wer kann seine(n) Abgeordnete(n) aus dem Stehgreif aufzählen, auch die, die evtl. über die Landesliste eingezogen sind?), dann merke ich davon nicht so viel.