Liebe SPD

(keine Angst, wenn die anderen Parteien sich mal auf ein Wahlprogramm geeinigt haben, bin ich genauso nervig).

Liebe SPD,

der Parteivorsitzende Müntefering liess verlauten:

Wenn der Eingangsteuersatz von 14 auf zehn Prozent gesenkt werde, profitierten davon alle Bürger.

Wäre es denn möglich, dass man das in eine etwas genauere Form giesst, in dem man einfach den §32a EStG so formuliert, wie er nach der Wahl von der SPD angepasst werden soll?

Die tarifliche Einkommensteuer [..] beträgt [..] für zu versteuernde Einkommen

1. bis 7 834 Euro (Grundfreibetrag):
0;
2. von 7 835 Euro bis 13 139 Euro:
(939,68 • y + 1 400) • y;
3. von 13 140 Euro bis 52 551 Euro:
(228,74 • z + 2 397) • z + 1 007;
4. von 52 552 Euro bis 250 400 Euro:
0,42 • x – 8 064;
5. von 250 401 Euro an:
0,45 • x – 15 576.

„y“ ist ein Zehntausendstel des 7 834 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.

„z“ ist ein Zehntausendstel des 13 139 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.

„x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen.

Da ihr das ja seriös durchgerechnet habt, werdet ihr die Zahlen ja vorliegen haben. Oder wäre eine Veröffentlichung gefährlich, weil der unfaire Wähler die Parteien nach der Wahl an ihren Wahlversprechen misst.

Gesetzgeber, ein toller Job

sei es, dass man

oder sei es auch einfach nur, dass man nach 18 Jahren Zugehörigkeit im Bundestag bereits mit 57 in Pension gehen kann, ohne Abzüge in der Altersversorgung hinnehmen zu müssen, wie normale Arbeitnehmer, die mit 60 gehen und 18% Abschlag hinnehmen müssen. Das läuft dann laut Herrn Scholz unter der 1 zu 1 Nachvollziehung.

Es scheint schlecht um den politischen und juristischen …

Sachverstand im Bundesfinanzministerium und im Bundesinnenministerium bestellt zu sein, Gesetze lässt man sich nämlich von Anwaltskanzleien schreiben, denen man die Aufträge dazu freihändig verteilt und über deren Höhe man keine Angaben machen muss, weil

Die Bundesregierung [..] auch im Verhältnis zum Deutschen Bundestag zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der mandatierten Rechtsanwälte verpflichtet [ist].

So zumindest die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion in BT 16/12547.

Dass es prinzipiell ein einfaches wäre, in die Auftragsvergabe reinzuschreiben, dass die einzelnen Auftragsvolumen nicht der Geheimhaltung unterliegen, lasse ich mal aussen vor, wobei vielleicht fehlt es der Bundesregierung auch an Sachverstand im bürgerlichen Recht, ich sollte mich um einen Auftrag bemühen.

Was die Kanzleien genau gemacht haben, wir man vermutlich nicht mehr herausfinden können, die Bundesregierung scheint allerdings keinen großen gesellschaftsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Sachverstand in ihren Ministerien zu vermuten, denn genau dafür wurden die Kanzleien mandatiert.

Im Rahmen der Erarbeitung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe wurde der spezielle, insbesondere gesellschaftsrechtliche und verfassungsrechtliche Sachverstand der mandatierten Rechtsanwälte konsultativ herangezogen.

Wenn die Exekutive der Meinung ist, sie würde weniger Sachverstand haben als eine Anwaltskanzlei, dann sollte sie sich darum bemühen, die Gesetze einfacher zu gestalten, oder den Sachverstand in den eigenen Ministerien aufzubauen.

Liebe SPD, ganz besonders lieber Herr Stegner

wenn ihr schon der Meinung seid, dass man deutsche Finanzbeamte entlasten sollte, damit sie Zeit für wichtigere und geldbringendere Aufgaben haben, dann schafft doch erstmal den Unsinn ab, dass gegen Kaffeekäufer Steuerhinterziehungsverfahren angeleiert werden, weil sie 72 Gramm Kaffee aus den Niederlanden gekauft haben (ebay halt) und die gigantische Summe von 16 ct Kaffeesteuer hinterzogen haben.

Wäre vielleicht nicht so sehr wahlkampftauglich wie Eure anderen Versuche, aber sie würden helfen, einen klitzekleinen Rest an Glaubwürdigkeit zu behalten.

Die dazugehörige Meldung aus der FAZ.

Es muss schlecht stehen um die SPD Teil III

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) plant ein schärferes Vorgehen gegen vermögende Steuerhinterzieher im Inland: Er will den Behörden offenbar die Überprüfung von Privatleuten mit Jahreseinkünften von mehr als 500.000 Euro Steuerprüfungen auch ohne besonderen Anlass gestatten

Ich bin zugegebenermaßen sehr weit davon entfernt, über 500’000 EUR Jahreseinkünfte zu haben und ich bin ebenfalls ziemlich weit davon entfernt zu wissen, was solche Personen im allgemeinen Zuhause in Papierform aufbewahren und ich bin auch weit davon entfernt zu wissen, was den genau bei einer Außenprüfung eines Finanzbeamten bei Privatpersonen so im Allgemeinen gesucht und gefunden wird.

Was ich allerdings genau weiß ist, dass ich die arme Sau den Finanzbeamten bedauern würde, der bei mir zu einer Außenprüfung ankäme.

Reden wir jetzt mal nicht davon, dass es sowas wie einen Artikel 13 im Grundgesetz gibt:

Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

reden wir mal nicht darüber, dass das ganze in den Bereich Willkür abrutscht, wenn man es ohne besonderen Anlass durchführt, schweigen wir dazu, dass eine Außenprüfung vermutlich einige Zeit in Anspruch nimmt und man vielleicht eine etwas andere Tages/Wochen/Monatsplanung hat.

Reden wir lieber von chaotischer Buchhaltung. Vielleicht bekäme ein deutscher Finanzbeamter mein Durcheinander in den Griff, vielleicht bekäme er aber auch nur Wahnvorstellungen.

  • Kommt so ein Mensch alleine, oder kommt ein ganzes Team inkl. psychotherapeutisch geschulten Mitarbeitern ?
  • Muss ich ihm Kaffee, Wasser oder Tranquilizer anbieten?
  • Gibt es eine irgendwie geartete Gefahrenzulage, falls er sich an zusammenstürzenden Ordnerbergen verletzt?
  • Bin ich zur Mitarbeit verpflichtet, oder darf ich ihn alleine wursteln lassen?
  • Habe ich einen Anspruch darauf, dass es nach der Prüfung genauso sortiert ist wie vor der Prüfung?
  • Will er sich mein schweizerisches Konto anschauen und darf er das auch?
  • Was passiert, wen ich zuviele Finanzbeamte verschleisse?

Fragen über Fragen.

Die Frage, warum das Finanzamt nicht einfach die Einkommensnachweise kopiert oder behält und sich stattdessen rausnimmt, sie bei mir zuhause anschauen zu wollen, stelle ich jetzt mal nicht.

Ich mag Wahlkämpfe. Jeder kramt in der grossen Schatzkiste der Volksverarschungen Massnahmen zur Verbesserung in der Wählergunst, ich bin nicht mehr „Druck der Strasse, dem man nicht nachgeben wird“, „Karlsruhe-Tourist“ oder „blosse Meinungsumfrage“, ich bin Souverän (bis zum 27.09.2009 18:00). Ich muss mir diesen Titel zwar mit 60 Millionen anderer Menschen teilen, aber das macht nichts, man nimmt was man kriegen kann 🙂