von Laien regiert

Das Bundesfamilienministerium hat sich wohl im Zuge der Online-Petition gegen Netzsperren geäussert:

Jeder Klick und jeder Download verlängert die Schändung der hilflosen Kinder.

Ich persönlich hätte ja gedacht, dass es die Leiden der Kinder verlängert, wenn man nicht gegen die Produzenten vorgeht (die erstaunlicherweise oft in Ländern ihre Server betreiben, die dem gleichen Rechts- und Wertesystem angehören wie die Bundesrepublik), sondern stattdessen einfach einen Vorhang vor den Monitor hängt, aber ich bin ja auch nicht Familienministerin, die muss das schliesslich wissen.

Weder vom BKA noch vom Familienministerium wurden die Argumente gegen einen Internet-Filter entkräftet, stattdessen greift man auf emotionale Totschlagargumente zurück:

Wer sich gegen eine solche gesetzlich normierte Handlungspflicht der Internetprovider wendet, der hat meines Erachtens entweder völlig die Wertemaßstäbe verloren oder weiß nicht, worum es bei dem Thema Kinderpornografie geht.

Ingo Wellenreuther, CDU

Man möchte ihm entgegenrufen, dass zumindest letzteres ganz sicher für ihn selbst gilt. Ich hättte eine ganz einfache Frage:

Auf der (als authentisch bestätigten) finnischen Sperrliste standen teilweise über 1 Jahr Webseiten, die in Deutschland gehostet wurden und werden und die keinerlei Strafverfolgung ausgesetzt waren. Wo bleibt da die immer wieder so herausgehobene europäische Zusammenarbeit in der Strafverfolgung?

Habe ich das jetzt gerade richtig gelesen?

Ein Bundespolizist aus Frankfurt soll am ersten Mai als Randalierer Steine auf Kollegen geschmissen haben.

In der Süddeutschen stolpere ich diesbezüglich über folgendes:

An seiner Dienststelle in Frankfurt am Main sagte ein Mitarbeiter, man glaube nicht, dass der Polizist als sogenannter Agent provocateur eingesetzt gewesen sei, um Autonome zu Straftaten anzustacheln. „Für solche Aufgaben gibt es andere Dienste in der Bundesrepublik“, sagte ein Beamter.

Sind wir wieder soweit?

Wetten, dass der Beamte das bei Nachfragen ganz anders gemeint haben will?

Wahlkampfzeit, Populismuszeit

Man merkt, dass die Zeit, in der das Wahlvieh der Wähler plötzlich zum Souverän wird, näherrückt.

Momentan verhandelt die grosse Koalition über eine Verschärfung des Waffenrechts und dabei offenbar auch über ein Verbot von Paintball.

So sollen Kampfspiele wie Paintball oder Laserdom verboten werden, bei denen Spieler mit Farbmunition in Luftdruckwaffen oder mit Laserpistolen aufeinander Jagd machen. „Dabei wird das Töten simuliert“, begründete Bosbach das geplante Verbot. Wer dagegen verstößt, begeht künftig eine Ordnungswidrigkeit und riskiert bis zu 5000 Euro Bußgeld.

„Paintball ist sittenwidrig. Das wird es in Zukunft nicht mehr geben“, erklärte Wiefelspütz der Berliner Zeitung.

Es bestehe die Gefahr, „dass Gewalt verharmlost wird und hierdurch Hemmschwellen zur Gewaltanwendung abgebaut werden“

Habt ihr eigentlich nichts besseres zu tun?

Ja, ich gestehe selbst schon einmal Paintball gespielt zu haben (ich hoffe, dass man sich in Berlin noch an den Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ hält).

Ich habe nicht das Töten simuliert (da war meine 2-jährige Bundeswehrzeit mit echten(TM) Schnellfeuergewehren und scharfer Munition ungemein „lehrreicher“), meine Hemmschwelle zur Gewaltanwendung wurde nicht abgebaut (da tragen Kommentare wie die von den Herren Bosbach und Wiefelspütz viel eher bei) und eine Sittenwidrigkeit habe ich allenfalls bei den Preisen festgestellt (ich war in der Schweiz spielen).

Aber man hat mal wieder Platz in den Zeitungen gefunden, ist im Gespräch und vermutlich findet ein Grossteil der Deutschen das auch noch in Ordnung.

Solange man

  • beim Alkoholkonsum nichts macht (im Jahr 2007 starben bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen 575 Menschen und 7’400 wurden schwer verletzt)
  • und beim Fussball (da werden bei Ausschreitungen pro Jahr über 8’000 Menschen verletzt)
  • oder beim Malle-Urlaub (wenn ich den Zahlen glauben darf, dann landet pro Jahr eine dreistellige Zahl deutscher Touristen in Spanien wegen Alkohlvergiftung im Krankenhaus)

scheint der Deutsche zufrieden zu sein und wählt weiterhin eine der beiden „grossen“ Parteien.

Verfassung vergeht, Verwaltung besteht

Manchmal glaube ich schon, dass die letzten 40 Jahre an manchen Gesetzen und die letzten 15 Jahre an manchen Verwaltungen spurlos vorüber gezogen sind.

Der politisch interessierte Bürger, der am 7. Juni in Baden-Württemberg unter anderem dazu aufgefordert ist, einen neuen Kreistag zu wählen, könnte auf die Idee kommen, in seine Wahlentscheidung das Abstimmungsverhalten der bereits im Kreistag vertretenen Kandidaten in die Entscheidungsfindung miteinfliessen zu lassen.

Was er auf Bundes- und Landesebene problemlos tun könnte, nämlich sich Protokolle der Sitzungen anzuschauen, wird ihm auf Kreisebene teilweise verwehrt. Während viele Kreise im Land ihre Satzungen (an die sich die Bürger zu halten haben und aus denen sich vielfältige Konsequenzen für ihr Handeln ergeben können) und die Protokolle der Kreistagssitzungen im Internet veröffentlichen, stellt sich das Landratsamt Ravensburg diesbezüglich ein wenig konservativ an und beharrt darauf, eine Einsichtnahme im Landratsamt als einzige Möglichkeit zur Verfügung zu stellen. Gestützt wird das ganze auf § 33 der Landkreisordnung

Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Kreistags ist eine Niederschrift zu fertigen [..]. Die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen ist den Kreiseinwohnern gestattet.

Allein schon bei der Wortwahl könnte ich die Wände hochgehen („gestatten“ hat zumindest für mich in diesem Zusammenhang irgendwie etwas von Gutsherrenart), aber man ist ja höflich, mit dem Glauben an das Gute im Menschen und ein wenig Naivität gesegnet und fragt nach. Vor dem Meckern steht das Handeln (oder zumindest der Versuch).

Eine Email-Anfrage meinerseits

Sehr geehrte Damen und Herren,

besteht die Möglichkeit, dass Sie mir die Protokolle der Kreistagssitzungen auf elektronischem Weg zukommen lassen?

mit freundlichen Grüßen

Markus Ritter

wurde vom Landratsamt wie folgt beantwortet:

Sehr geehrter Herr Ritter,

ich kann Ihnen Akteneinsicht anbieten. Gerne können Sie die Protokolle der öffentlichen Sitzungen bei uns im Landratsamt Ravensburg, Friedenstr. 6, 88212 Ravensburg, einsehen.

Freundliche Grüße

Unterschrift

Eine ebenso höfliche Anfrage nach Übermittlung der Landkreissatzung bezüglich der Schülerbeförderung (mein Sohn wird dieses Jahr eingeschult, ich falle also durchaus in die Kategorie „Betroffener“) wurde dann gar nicht mehr beantwortet. Vermutlich laufe ich intern schon unter „demokratischer Querulant“.

Sollte ich in den kommenden Kreistag des Landkreises Ravensburg gewählt werden (Ihre Stimmen in den Wahlkreisen Aulendorf und Wangen sind dabei hilfreich und notwendig), werde ich mein möglichstes tun, die Einwohner des Kreises an den Segnungen des 21. Jahrhunderts in Bezug auf die Kreispolitik und -verwaltung teilhaben zu lassen.

[Update]

2 Wochen nach meiner Anfrage und knapp 3 Stunden nach der Veröffentlichung hier erreicht mich folgende Email des Landratsamts:

Sehr geehrter Herr Ritter,
wir werden die Satzung demnächst ins Internet stellen. Die Satzungstexte müßten aber auch bei allen Schulen zur Einsichtnahme vorhanden sein. Falls Sie noch Fragen zur Satzung haben, können Sie sich gerne an Herrn Koch (0751/855212) wenden.
Freundliche Grüße
Unterschrift
Landratsamt Ravensburg
-Verkehrsamt-

Danke.

Nein, ich glaube nicht, dass mein blog beim Landratsamt auf der watchlist steht 🙂

[/Update]

Ja, so wird das wieder was Frau Zypries

lange hatte ich ja geglaubt, die von mir hochgeschätzte Bundesjustizministerin wäre durch ein Double ausgetauscht worden. Viel zu oft waren in letzter Zeit Worte wie „Grundrechte, verfassungsrechtliche Bedenken“ und ähnliche Täterschutzworte aus ihrem Mund zu vernehmen. Bei Heise entdecke ich endlich wieder die Frau Zypries, die bei und von Otto Schily gelernt hat.

Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, „in Echtzeit“ direkt beim Provider auf die IP-Adressen der „Nutzer“ des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Endlich muss der Angeklagte seine Unschuld beweisen, „in dubio pro reo“ ist Täterschutz in Reinform.

Weitere Informationen zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren finden sich unter

http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/plenarprotokolle/index.html