Und wieder ein Wehrpflicht-Gewinnler

Von hier zitiert:

Im Frühjahr [2002] stieg die Familie Reichsfreiherr Karl Theodor von und zu Guttenberg als Großaktionär der RHÖN-KLINIKUM AG durch die Veräußerung der bisher gehaltenen Stammaktien an die HVB (HypoVereinsbank-Gruppe) aus [..]

von hier zitiert:

[..] an das Bundesamt für den Zivildienst gewandt und darin auf die gängige Praxis hingewiesen, dass kostengünstige und teilweise steuerfinanzierte Zivildienstleistende in gewinnorientierten Unternehmen wie der Rhön-Klinikum AG beschäftigt werden.

von hier zitiert:

Für 2002 wies der Klinikbetreiber einen Überschuss von 67,3 Mil. Euro aus

und dann nochmal aus der FAZ, bzw meinem ersten Artikel zum neuen Wirtschaftsminister

Vieles, was der bisherige CSU-Generalsekretär als Befähigungsnachweis für das Staatsamt aufzuweisen hat, wurzelt in seiner Familie. Wer sich über Jahrhunderte halten und dann noch ein gewisses Vermögen vorweisen kann, versteht überdurchschnittlich viel von Wirtschaft.

So, jetzt folgt der erste nennenswerte eigene Beitrag zu diesem Eintrag:

Kunststück, sie wenden ja auch noch die gleichen Methoden an wie vor Jahrhunderten.

Freiheit

Vermutlich reicht es, wenn man der Freiheit ein Denkmal setzen will, wie der derzeitige Bundestag:

Die Ausschreibung für den Wettbewerb für das nationale Einheits- und Freiheitsdenkmal in Berlin-Mitte stößt auf großes Interesse.

Freiheitliche Politik wäre zu viel verlangt. Wobei mir da mal wieder George Bernard Shaw einfällt:

I do not want to see the Statue of Liberty, I am a master of comic irony. But even my appetite for irony doesn’t go as far as that!

Der Unterschied zwischen Katalysatoren, bleifreiem Benzin und Glühbirnen

Bei AFP darf ich zur Zeit lesen:

Die SPD-Abgeordnete Mechthild Rothe wies solche Argumente als „populistisch“ zurück. Schließlich habe die EU auch Katalysatoren und bleifreies Benzin vorgeschrieben, ohne dass von Bevormundung der Verbraucher die Rede gewesen sei.

Es geht, wer hätte es gedacht, um das Verbot von Glühbirnen, das ab diesem Jahr schrittweise umgesetzt werden soll. Doch halt, es ist ja gar kein Verbot, wie mich das Umweltbundesamt belehrt

Demgegenüber sieht die Regelung kein Verbot bestimmter Techniken vor. Vielmehr werden Anforderungen an die Effizienz der Produkte gestellt.
Produkte, die diese Anorderungen nicht erfüllen, die also weniger effizient sind, dürfen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr „in Verkehr gebracht“ werden.

Das ist natürlich etwas völlig anderes als ein Verbot, man wird schliesslich weiterhin Glühbir.. ah nee, doch nicht. Immerhin muss ich meine bis dahin gekauften Glühlampen nicht zerstören, besitzen darf ich sie weiterhin.

Aber zurück zu Frau Rothe. Es ist völlig unfair und unter der Gürtellinie, ad personam zu argumentieren, aber bei einem Lebenslauf, zu dem jetzt 25 Jahre Mitgliedschaft im Europaparlament gehören, drängt es sich einfach auf. Dass Frau Rothe keine Bevormundung erkennen kann und sie als populistisch zurückweist, nehme ich ihr sogar ab. Dass ich es trotzdem bevormundend finde, wenn man mir vorschreibt, welche Arten von Beleuchtung ich benutzen darf und das ich die genannten Beispiele Katalysator und bleifreies Benzin für völlig ungeeignet halte, wird sie vermutlich nicht interessieren, schliesslich:

Auch die Industrie sitzt mit im Boot und erkennt die positiven Entwicklungschancen durch die Umstellung auf Energiesparlampen. Energieexpertin ROTHE betont: „Energieeffizienz fördert die technologische und wirtschaftliche Entwicklung und schafft zugleich zukunftsorientierte Arbeitsplätze – speziell auf regionaler und lokaler Ebene.“ Insbesondere Deutschland als Industrie- und Technologiestandort könne von dieser Entwicklung profitieren.

Inwieweit man durch Energiesparlampen zukunftsorientierte Arbeitsplätze auf lokaler Ebene schaffen kann, bleibt wohl ihr Geheimnis. Vielleicht sollte Frau Rothe mal schauen, wo die Energiesparlampen denn hergestellt werden. Aufgrund laxerer Umweltschutzbedingungen häufig nicht in Deutschland oder der EU.

Aber sei’s drum. Was mich an dem ganzen Theater um die Energiesparlampen am meisten stört (neben der Tatsache, dass ich EIB-Geräte im Wert von 1’500 EUR verschrotten kann, weil ESL nicht konventionell dimmbar sind) sind Aussagen wie diese von Frau Rothe

Energiesparlampen sind ein gutes Beispiel dafür, wie sich Klimaschutz und Verbraucherinteressen ergänzen und somit für eine zukunftsorientierte, nachhaltige und sozial gerechte Energiepolitik stehen

Der Verbraucher ist also so dumm, dass er seine Interessen nicht von alleine kennt und zu seinem Glück gezwungen werden muss. Energiesparlampen, der heilige Gral, den dummerweise nicht alle haben wollen und deswegen alle haben wollen müssen.

Was eine sozial gerechte Energiepolitik ist (billiger Strom für jedermann, steigende Stromtarife mit steigendem Einkommen) konnte mir bisher leider noch keiner erklären. Vielleicht findet sich ja ein Besucher bereit, mir das zu erklären.

McCreevy-Richtlinie

Wenn ein EU-Kommissar Stellungnahmen, die nicht mit der von der Industrie bezahlten seiner Meinung übereinstimmen, unterschlägt und weiterhin Märchen erzählt, läuft dass dann noch unter Politik?

Heise.de erklärt es wie üblich viel besser als ich es könnte, aber ich versuch’s trotzdem mal:

In einer perfekten Welt erhält ein Künstler, der beim Einspielen einer LP/CD/MiniDisc/MP3-File mitgewirkt hat, 50 Jahre lang immer dann Geld, wenn das entsprechende Lied im Radio, in der Disco oder bei sonstigen öffentlichen Aufführungen gespielt wird. Dabei ist unerheblich, ob er es komponiert/getextet hat.

In einer nicht-perfekten Welt (also diese hier), hat er dieses Recht oft komplett an das entsprechende Label abgetreten.

In einer perfekten Welt, würden es Musiker honorieren, dass der Kommissar mit seinen Initiativen:

auf einen Mix aus sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Maßnahmen und [..] darauf ab[zielen], Europa für Kulturschaffende in Unterhaltungs- und Wissensindustrie als attraktiven Standort zu erhalten.

In einer nicht-perfekten Welt (das um uns rum), macht wohl kein Pop/Rockstar seine Entscheidung, ob er in einem New Yorker Studio oder einem in London einspielt davon abhängig, ob er jetzt 50 oder 95 Jahre für das Abspielen genau dieser Version entschädigt werden könnte, hätte er seine Rechte nicht komplett abgetreten.

In einer perfekten Welt würde man vermutlich am sogenannten Buy-Out ansetzen (also an der kompletten Abtretung aller Rechte der Musiker an das Musiklabel).

In einer nicht-perfekten Welt (der geduldige Mitleser wird schon ahnen, welche das sein könnte), passiert das nicht, weil der EU-Kommissar von denen bezahlt wird, die von der bisherigen Praktik profitieren, das unausgereift (im Dokument auf Seite 8) findet.

In einer perfekten Welt hätte sich die Kommission unabhängigen Expertenwissens von ausserhalb z.B. dem Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht versichert.

In einer nicht-perfekten Welt brauchten [Experten] nicht in Anspruch genommen zu werden, weil sie das Bild ge- und zerstört hätten, dass die Musiklobby in Brüssel gezeichnet hat.

Abseits jeder Polemik (ja, das geht auch wenn ich es nicht gut kann), frage ich mich, ob der Kommissar an das glaubt, was er schreiben lässt.

Viele europäische ausübende Künstler (Musiker oder Sänger) starten ihre Karriere mit Anfang 20. Wenn die aktuelle 50jährige Schutzfrist ausläuft, haben sie also gerade die 70 überschritten, d.h. sie haben wahrscheinlich ohne Weiteres noch 10 oder 20 Jahre vor sich (die durchschnittliche Lebenserwartung in der EU liegt für Männer bei 75 und für Frauen bei 81 Jahren). Folge ist, dass ausübende Künstler am Lebensabend in ein Einkommensloch stürzen, da die Lizenzeinnahmen von Plattenfirmen ebenso auslaufen wie das Einkommen aus der öffentlichen Sendung oder Wiedergabe ihrer Stücke. Für Studiomusiker und weniger bekannte Künstler bedeutet dies, dass die Einkünfte aus der öffentlichen Sendung und Wiedergabe genau zu dem Zeitpunkt wegbrechen, zu dem sie am meisten darauf angewiesen sind, nämlich wenn sie aufs Rentenalter zugehen.

Es geht dem Kommissar also vorrangig um die Musiker, die am Anfang ihres Erwerbslebens einen einzigen Hit hatten und dann 50 Jahre davon gezehrt haben. Innerhalb dieser 50 Jahre muss das Lied auch noch so oft gespielt werden, dass nach Abzug der Verwaltungskosten der GEMA auch noch ein nennenswerter Betrag beim Künstler ankommt.

Wenn die Richtlinie so durchgeht, würde Andrew Ridgley nicht bis zum Jahr 2034 Geld bekommen, wenn last christmas gespielt wird, sondern bis zum Jahr 2079. Effektiv bekommen tut er eh keins, George Michael ist ja nicht blöd.

Unmut

Mag sein, dass der Spiegel tendenziös berichtet, allerdings hätte er die Wahrheit schon sehr verbiegen müssen, um aus einer berechtigten Reise eines Bundestagsausschusses eine 10-tägige Vergnügungsfahrt durch Afrika zu machen.

Während dem Normalsterblichen Steuersubjekt die Hälfte aller Auslagen als potenziell privat mitveranlasst gestrichen werden, reisen 7 Bundestagsabgeordnete durch Kenia, um (laut vorläufigem Programmentwurf)

Besichtigung des Nationalparks Nairobi bzw. Mount Kenya“. Die Abgeordneten können wählen zwischen einer ersten Safari direkt hinter der Stadtgrenze und einem Ausflug zum 140 Kilometer entfernten Bergmassiv.

[..]

Weiter geht’s am Folgetag zum Victoriasee. Im Reiseprogramm wird vor allem die „Übernachtung am See“ hervorgehoben.

[..]

Am nächsten Morgen soll die Truppe unter Leitung der Ausschussvorsitzenden Petra Bierwirth (SPD) zur Expedition in die Masai Mara aufbrechen, Kenias weltbekanntes Naturreservat. Der Termin ist optimal gewählt. Jetzt, in der Trockenzeit, ist die Vegetation nicht sehr üppig, alle Tiere in freier Wildbahn sind fein zu beobachten.

[..]

Es warten drei Tage in den Weiten der Serengeti und dem nahe gelegenen Ngorongoro-Krater, inklusive Übernachtung am Manyarasee.

nicht dass ich glaube, dass meine Fragen bei abgeordnetenwatch.de beantwortet werden, ich habe sie trotzdem gestellt.