Mal was zum Aufregen für die EU-Skeptiker :-)

Die Pizza Napoletana ist seit Februar 2008 eine Garantiert Traditionelle Spezialität G.T.S. gemäß der Verordnung EG 509/2006.

In der Veröffentlichung des Eintragungsantrags finden sich die Spezifikationen der Pizza Napoletana, unter anderem:

Die „Pizza Napoletana“ STG ist eine kreisförmige Backware mit variablem Durchmesser von höchstens 35 cm mit erhabenem Teigrand (cornicione) und mit Belag bedecktem Inneren. Das Innere ist 0,4 cm dick, wobei eine Toleranz von ± 10 % zulässig ist, der Teigrand ist 1-2 cm dick. Die Pizza ist insgesamt weich und elastisch und lässt sich leicht wie ein Buch zusammenklappen.

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Sie ist beim Anfassen und im Biss weich; ihr Inneres hat einen Belag, auf dem das Rot der perfekt mit dem Öl vermischten Tomate und, je nach verwendeten Zutaten, das Grün des Oregano und das Weiß des Knoblauchs ins Auge fallen; ebenso das Weiß der Mozzarella in mehr oder minder dicht beieinander liegenden Flecken und das durch das Garen mehr oder weniger dunkle Grün der Basilikumblätter.

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Die Pizza Napoletana wird nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren gewürzt:

  • mit einem Löffel werden in die Mitte der Teigscheibe 70-100 g geschälte und zerkleinerte Tomaten gegeben,
  • mit einer spiralförmigen Bewegung wird die Tomatenmasse auf der ganzen Innenfläche verteilt,
  • mit einer spiralförmigen Bewegung wird Salz auf die Oberfläche der Tomaten gegeben,
  • auf gleiche Weise wird eine Prise Oregano verteilt,
  • man schneidet eine Knoblauchzehe, von der man die äußere Haut abgezogen hat, in dünne Scheiben und legt diese auf die Tomaten,
  • mit einer Ölflasche mit Ausgießer verteilt man in einer spiralförmigen Bewegung von der Mitte aus auf der Oberfläche 4-5 g natives Olivenöl extra mit einer zulässigen Toleranz von + 20 %.

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Der Pizzabäcker muss das Garen der Pizza mit Hilfe eines Metallschiebers durch seitliches Anheben des Randes und Drehens der Pizza zum Feuer hin überprüfen. Dabei nutzt er immer denselben Ofenbereich wie am Anfang, um zu vermeiden, dass die Pizza wegen zweier unterschiedlicher Temperaturen verbrennt. Wichtig ist, dass die Pizza ringsum einheitlich gegart wird.

Damit wäre das dann auch geklärt 🙂

Merkel hört ein Hu

Ja, der ist billig und abgedroschen, aber er hat sich aufgedrängt und manchmal gebe ich meinem fehlentwickelten Humormodul nach, nicht dass es sich eines Tages gewaltsam Bahn bricht um mich als drittklassigen Comedian über bundesdeutsche Firmenjubiläen tingeln zu lassen.

(Leute, die obiges nicht billig und abgedroschen finden sondern einfach nur unverständlich seien an dieser Stelle sowohl auf das Buch „Horton hört ein Hu“ von Dr. Seuss als auch auf das Treffen zwischen Angela Merkel und dem chinesischen Präsidenten Hu Jintao hingewiesen)

Zahl des Tages: 50

50 Cent würde ein Verbraucher laut Aussagen des Energiefachmanns des vzbw pro Monat sparen, sollten die deutschen Kernkraftwerke länger am Netz bleiben dürfen.

Dummerweise findet man nirgends die genaue Berechnung, allenfalls auf Spiegel.de findet sich ein Teil davon, der aber eher verdunkelt denn erhellt.

Da werden Laufzeitverlängerungen mit der Gesamtverlängerung verrechnet etc.

Krawinkel legt seiner Rechnung die Annahme zugrunde, dass bei einer Restlaufzeitverlängerung zwei Drittel der Atomkraftwerksleistung von derzeit 140 Terawattstunden zehn Jahre lang weiterlaufen würden. Dies ergebe 900 Terawattstunden zusätzlich in einem Zeitraum von etwa 25 Jahren. Pro Jahr stünden demnach in Deutschland durchschnittlich 36 Terawattstunden Atomstrom zusätzlich zur Verfügung, dies entspreche rund sieben Prozent der gesamten Stromproduktion.

Bei heutigen Großhandelspreisen betrage der Preisvorteil von Atomstrom gut fünf Cent pro Kilowattstunde, von denen die Hälfte (2,5 Cent) an den Verbraucher weitergegeben werde. Wären also sieben Prozent des Stroms 2,5 Cent billiger, werde die Stromrechnung insgesamt um 0,175 Cent pro Kilowattstunde billiger. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 300 Kilowattstunden monatlich hätte demnach einen Preisvorteil von einem halben Euro.

Ich bin ja nun kein Energiefachmann beim vzbw, allerdings scheint mir obige Rechnung ein wenig seltsam.

Ich würde ja anders rechnen:

  • Ein 700 Megawatt-Kohlekraftwerk liefert pro Jahr ca. 5 TWh
  • Die Laufzeit eines Kohlekraftwerks beläuft sich auf 50 Jahre
  • Ein Kohlekraftwerk hat eine Gesamtlaufleistung von ca. 250 TWh
  • Man benötigt 4 700 Megawatt-Kraftwerke, um den „Ausfall“ der AKW zu kompensieren.

Mit obigen Zahlen berechnet man, wieviel die 4 Kohlekraftwerke (beginnend bei der Planung, über die Betriebsphase, endend beim Rückbau) kosten und berechnet, wieviel die weiterlaufenden Atomkraftwerke (inkl. erhöhter Endlagerkosten (so man die schon weiß)) kosten.

Das ganze subtrahiert man voneinander, teilt durch 25*12 Monate, multipliziert mit dem Anteil der privaten Haushalte am Stromverbrauch und dividiert am Schluss noch durch die Anzahl der Haushalte. Wenn man die 50% Kostenvorteilsweitergabe durch die Energieerzeuger als realistisch annimmt, dann halbiert man den erhaltenen Wert nochmal.

Wenn ich das ganze rückwärts rechne, dann passiert folgendes:

  • 150 EUR Gesamtersparnis pro Haushalt
  • 6 Milliarden Gesamtersparnis für private Haushalte
  • 24 Milliarden EUR Gesamtersparnis für Energieabnehmer
  • 48 Milliarden EUR Gesamtersparnis für Energieerzeuger

Der Brennstoff für die Kohlekraftwerke kostet in dieser Menge ca. 35 Milliarden EUR, das ganze könnte also sogar hinkommen, auch mit meiner Milchmädchen-Rechnung.

So macht man übrigens aus 50 Cent, 48 Milliarden EUR 🙂

Bundesinnenministerium veröffentlicht Einbürgerungsfragenkatalog

Das Bundesinnenministerium hat gestern Abend den Fragenkatalog veröffentlicht, der bei Einbürgerungstests zum Zuge kommen soll.

Neben 300 allgemeinen Fragen gibt es auch jeweils 10 landesspezifische Fragen.

Für Baden-Württemberg mache ich mich mal an die Beantwortung.

1. Welches Wappen gehört zum Land Baden-Württemberg?

bawue

2. Welches ist ein Landkreis in Baden-Württemberg?

Neckar-Odenwald-Kreis

3. Für wieviele Jahre wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?

5 Jahre

4. Ab welchem Alter darf man in Baden-Württemberg bei Kommunalwahlen wählen?

18 (wobei ich mir da nicht ganz sicher bin, einige Bundesländer haben es auf 16 gesenkt und weder bin ich in dem Alter, dass es mich betrifft, noch kenne ich jemanden, für den das gelten könnte).

[Update]

Da ich mittlerweile Kreistagskandidat bin :-), weiss ich jetzt, dass 18 stimmt.

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5. Welche Farben hat die Landesflagge von Baden-Württemberg?

schwarz-gold

6. Wo können Sie sich in Baden-Württemberg über politische Themen informieren?

Bei der Landeszentrale für politische Bildung

7. Die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg heißt

Stuttgart

8. Welches Bundesland ist Baden-Württemberg?

das links unten in Deutschland

440px-Germany Laender Baden-Wuerttemberg

9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Baden-Württemberg?

Ministerpräsident/Ministerpräsidentin

10. Welchen Minister / welche Ministerin hat Baden-Württemberg nicht?

Außenminister / Außenministerin

Das pappen wir jetzt bei Wahlen vor jeden Stimmzettel und die abgegebene Stimme wird mit der Anzahl der richtigen Antworten multipliziert 🙂