Ein Vorschlag und die Konsequenzen

Der mittlerweile bundesweit bekannte SPD-Bezirksbürgermeister Buschkowsky hat einen Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik gefordert. Dazu gehört unter anderem auch eine Halbierung des Kindergelds und der Einsatz der eingesparten Mittel in der Bildung.

Das klingt auf den ersten Blick gar nicht mal so schlecht. Allerdings ist das Ganze meines Erachtens nicht durchdacht.

Aber um mal von Vorne zu beginnen.

In Deutschland wird jeder nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert. Zumindest sollte das so sein, es gibt da durchaus manchmal Vollzugsdefizite, aber das lasse ich jetzt mal aussen vor, es geht ja ums Kindergeld.

Aus diesem Grund haben auch Kinder ein steuerfreies Existenzminimum, welches aufgrund fehlendem eigenen Einkommen bei den Eltern angerechnet wird. Das Existenzminimum liegt (von wenigen Ausnahmen abgesehen) bei 4’368 EUR und einem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes von 2’640 EUR (§32 VI EStG).

Das Kindergeld ist dazu gedacht, Familien, bei denen das Existenzminimum der Kinder nur zu einer unerheblichen Steuerminderung führen würde, zu unterstützen, also ein Sozialausgleich für Geringerverdienende.

Was passiert jetzt, wenn man das Kindergeld halbiert? Das steuerfreie Existenzminimum kann man nicht kürzen, das hat bei uns sowas wie Verfassungsrang (mal ganz unjuristisch ausgedrückt). Selbst wenn man den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf 0 drückt (was ich allerdings nicht glaube), wird man bei besserverdienenden Eltern auf einen „Kindergeld“-Betrag von 161 EUR pro Monat kommen. Weniger bekommen vor allem Familien, die ein geringeres Einkommen haben und bei denen ein Freibetrag nicht zu einem entsprechenden Steuerabzug führt.

Nochmal schnell nachgeschaut, doch Herr Buschkowsky ist Mitglied in der SPD.