Si tacuisses Herr Krings

Das Gesetz zum Leistungsschutzrecht wurde mit einem neuen Referentenentwurf überarbeitet und findet nicht das Gefallen des CDU-Fraktionsvizes Günter Krings.

Der CDU-Rechtspolitiker [Günter Krings] wundert sich, dass das Bundesjustizministerium trotz drei Jahren Vorarbeit den erst vor der Sommerpause vorgelegten ersten Anlauf „jetzt schon wieder überarbeitet“. Das sehe „mehr nach Getrieben-Sein als nach Gestalten-Wollen“ aus.1

Oh Herr Krings, vielleicht möchten ja nicht alle erst vom Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen werden, dass ihre Gesetze für die Tonne sind. Ihre Bilanz sieht da schon auf den ersten Blick recht „ernüchternd“ aus.

  • Bundestags-Wahlrecht: 3 Jahre Zeit, Änderungen komplett verfassungswidrig
  • Europa-Wahlrecht: verfassungswidrig
  • Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon: teilweise verfassungswidrig
  • Vorratsdatenspeicherung: verfassungswidrig

Der Bundestag hat eine schöne Statistik der für nichtig oder verfassungswidrig erklärten Bundesgesetze und zwar hier:

http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/10/10_06/index.html

Haben Sie mal nachgezählt, an wie vielen verfassungswidrigen oder für nichtig erklärten Bundesgesetze Sie seit 2005 mitgewirkt haben?

Ich wäre in Anbetracht der vielen Verstöße für die Einführung einer three strikes Regel, die Sie ja in anderen Rechtsfeldern durchaus ebenfalls befürworten.

Wer an mindestens 3 als verfassungswidrig erklärten Gesetzen mitgewirkt hat, verliert für 4 Jahre das passive Wahlrecht.

  1. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Leistungsschutzrecht-bleibt-Zankapfel-1655659.html []