Nur der Vollständigkeit halber

Weil sich momentan der ein oder andere fragt, gegen welches Gesetz denn Wolfgang Thierse verstossen haben könnte:

§ 21 Versammlungsgesetz

Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Eine Subsumtion unter die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale schenke ich mir jetzt. Das liest sich eh kein Nicht-Jurist durch und die Juristen können es selbst 🙂