Die Schattenwirtschaft

sorgt anscheinend dafür, dass sich auch im Denken der Koalition ein wenig Dunkel einschleicht. Anders jedenfalls kann ich mir die Meldung aus der Tagesschau nicht erklären:

Die große Koalition plant, ab 2006 Handwerkerrechnungen besser von der Steuer absetzen zu können. Diese Maßnahme soll nicht nur das Handwerk stärken. Gleichzeitig soll damit die Schwarzarbeit eingedämmt werden und der Privatmann mehr Geld in der Tasche haben.[..]
Ab 2006 könnte dann eine Wohnungsrenovierung Steuern sparen. Nehmen wir an, sie kostet 10.000 Euro, davon 4.000 Euro für Material und 6.000 für die Arbeitskosten. Nur davon darf man maximal 3.000 Euro berücksichtigen und davon wiederum 20 Prozent steuerlich geltend machen. Das heißt: 600 Euro darf man als Ausgaben ansetzen.

Wenn man davon ausgeht, dass der Grenzsteuersatz des Auftraggebers dem Spitzensteuersatz entspricht und der Auftraggeber noch in einem teuren Land Kirchenmitglied ist, dann hat man durch die 600 EUR eine Ersparnis von 600 * (0.45*(1 + 0.055+0.09)) = 309,15 EUR.

Alleine die Mehrwertsteuer, die sich der schattenwirtschaftlich denkende spart, beläuft sich auf 1380 EUR. Wenn man davon ausgeht, dass die 6000 EUR Arbeitskosten zu 90% an den Arbeitnehmer weitergereicht werden, belaufen sich die Sozialabgaben nochmal auf annähernd 2000 EUR (AG+AN-Anteil und BG-Abgabe).

Da werden sicherlich viele, die bisher schwarz arbeiten liessen, lieber die 309,15 EUR nehmen und insgesamt 3070 mehr bezahlen.

Natürlich schädigt man sowohl als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer die Sozialkassen, aber mit der gleichen Argumentation könnte man auch die steuer- und sozialabgabenfreien Zuschläge für Nacht- Sonn- und Feiertagsarbeit als sozialschädlich bezeichnen, erwirtschaftet ein Schichtarbeiter doch teilweise die Hälfte seines Nettolohnes durch abgabenfreien Lohn.

Der Schwarzarbeiter schont im übrigen die Rentenkassen der fernen und die Arbeitslosenkassen der nahen Zukunft, erwirbt er doch keine Ansprüche an die BfA bzw. die BA.

Nachtrag vom 13.01.2006
Anscheinend wurde der Tatbestand in den Paragraph 35a EStG gepackt, es handelt sich bei den 600 EUR nicht um absetzbare Kosten sondern um eine direkte Minderung der Steuerlast.
Der Satz muss also richtigerweise lauten:
Da werden sicherlich viele, die bisher schwarz arbeiten liessen, lieber die 309,15 600 EUR nehmen und insgesamt 3070 mehr bezahlen.

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