Die Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP bzgl. des Umsatzsteuerchaos mit ermässigtem bzw. vollem Satz geht meines Erachtens völlig am Kernpunkt der Frage vorbei:
Warum ist das ganze so kompliziert.
Die Bundesregierung zieht sich auf diesen Standpunkt zurück:
Zur Bestimmung der im Einzelnen begünstigten Gegenstände hat der Gesetzgeber auch für das UStG auf die Vorschriften des Zolltarifs zurück- gegriffen, in dem alle handelbaren Gegenstände aufgelistet sind. In der Anlage 2 zum UStG ist jeweils nur die betreffende Nummer des Kapitels, der Position oder der Unterposition des Zolltarifs aufgeführt. Fällt ein Gegenstand in ein Kapitel, eine Position oder eine Unterposition des Zolltarifs, auf die in der Anlage 2 zum UStG verwiesen wird, so unterliegt er automatisch der Steuerermäßigung.
Der Grund, warum aber diverse Waren ermässigt sind und andere nicht, wird in der ganzen Anfrage nicht geklärt.
Man findet sehr seltsam anmutende Differenzierungen, von denen meine persönlichen Top 5 mal aufgelistet sind:
- für alle Arten von Hauskaninchen gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz, für wilde Kaninchen und Hasen jedoch der Normalsatz
- für Krabben, Shrimps und Garnelen gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz, für Hummer und Langusten aber der Normalsatz
- für frische Rentierflechte – sog. Islandmoos – (Cladonia rangiferina, Cladonia silvatica und Cladonia alpestris) gilt der reduzierte Steuersatz, für Isländisches Moos (Cetravia islandica) jedoch der Normalsatz
- für Pilze und Trüffel, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht gilt der ermäßigte Satz, für mit Essig oder Essigsäure zubereitete bzw. haltbar gemachte Pilze und Trüffel der Normalsatz
- für Elektroden, die zusammen mit dem Herzschrittmacher geliefert werden gilt der ermäßigte Satz, im Falle einer separaten Lieferung der Elektroden aber der vollen Umsatzsteuersatz
So geht dass dann munter durch alle Warengruppen.
Die Antworten der Bundesregierung sind langweilig. Man findet den Standardsatz
Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, richtet sich die Abgrenzung der begünstigten Gegenstände ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben (Bezug- nahme auf den Zolltarif).
Aber Warum liebe Bundesregierung gilt er denn für diesen Zolltarif und für einen anderen nicht, Warum?
Die Fragesteller sitzen mittlerweile selbst in der Regierung und dürfen das gerne ändern. 🙂
Die Fragesteller fanden auch einen dritten Staatssekretär im Auswärtigen Amt und ein Entwicklungshilfeministerium unnötig 🙁