Zwei Aussagen der SPD zum Thema GEZ für PC:
Zum Zweiten begrüßen wir, dass künftig, nämlich ab dem 1. Januar 2007, auch PCs gebührenpflichtig werden, sofern keine anderen Rundfunkempfangsgeräte vorgehalten werden.
Birgit Kipfer(SPD), MdL anlässlich der 87. Sitzung des Landtages von Baden-Württemberg
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, [..] ob sie es für richtig hält, dass das aktuelle Gebührenrecht de facto einem Anschluss- und Benutzungszwang für TV-Dienste gleichkommt für alle, die beruflich (lediglich) das Internet benutzen wollen;
Als Teil des Souveräns des Landes Baden-Württemberg hätte ich dazu ein paar Fragen:
Wann sind in Ihnen folgende Erkenntnisse gereift:
Für viele Gewerbetreibende ist eine Gebühr von 204,36 € im Jahr (oder, sobald nur eine Außenstelle besteht, 408,72 €) eine nicht unwesentliche Belastung. Unzumutbar ist sie dann, wenn ihr keine in Anspruch genommene Leistung entspricht.
Da Handwerker, Selbständige und Freiberufler seit Anfang 2006 zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind (Ärzte darüber hinaus zur Einführung der elektronischen Patientenkarte), werden sie (sofern sie bisher kein Fernsehgerät in ihrer Werkstatt, ihrem Büro usw. haben) eo ipso zu Fernsehgebühren zwangsverpflichtet.
Was um alles in der Welt bringt Sie im Umkehrschluss dazu, folgendes zu glauben:
Alternativ könnte man immerhin annehmen, dass eine in Werkstätten und Praxen technisch bestehende Hörfunkoption auch tatsächlich genutzt wird, so dass die Heranziehung zu Hörfunkgebühren nicht unverhältnismäßig erscheint.