Eine ziemlich lange Überschrift, die im Text dann auch nur die Hälfte dessen hält, was sie verspricht, denn es geht nur um Selbständige, die bisher noch keine GEZ-Gebühr entrichten und dies ab dem 01.01.2007 tun müssen.
§5(3) des RGebStV (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) lautet wie folgt:
(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.
Das bedeutet, dass für einen PC, der beispielsweise im „Arbeitszimmer“ eines Programmierers, der auch von zuhause aus arbeitet, steht, eine volle GEZ-Gebühr in Höhe von 17,03 EUR fällig wird.
Meldet man aber zusätzlich noch einen Radio an, wird nur für diesen eine GEZ-Grundgebühr fällig und zwar in Höhe von 5,52 EUR, der PC fällt unter die Befreiung (fett markiert).
Dieses Gesetz ist ein weiterer Glanzpunkt gesetzgeberischen Handelns und damit meine ich nicht nur den vermuteten Willen des Gesetzgebers, bspw. Arztpraxen oder Arbeitsplätze von Heimarbeitern zukünftig GEZ-pflichtig zu machen sondern vor allem die peinlichen handwerklichen Schnitzer bei der Umsetzung.
Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass folgendes wirklich beabsichtigt war:
- Wer einen PC anmeldet zahlt 17,03 EUR GEZ-Gebühr
- Wer einen PC und einen Radio anmeldet zahlt 5,52 EUR GEZ-Gebühr
- In einem Bürogebäude mit 20 Firmen wird insgesamt nur eine Rundfunkgebühr fällig
- Bei einer Firma mit 20 Zweigstellen werden 20 Rundfunkgebühren fällig
Zwischenzeitlich hat sich das mit der Fernsehgebühr verschoben, es werden vorerst nur Grundgebühren fällig.