Kalenderblatt 23.08.06

Vor 16 Jahren stimmte die DDR-Volkskammer für die Vereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Artikels 23, der damals lautete:

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

(Nur am Rande sei vermerkt, dass man den Zusammenschluss Baden-Württembergs nicht nachvollzogen hatte).

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