Vor 16 Jahren stimmte die DDR-Volkskammer für die Vereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Artikels 23, der damals lautete:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
(Nur am Rande sei vermerkt, dass man den Zusammenschluss Baden-Württembergs nicht nachvollzogen hatte).