Antworten der Rundfunkabteilungen

Die von mir angeschriebenen Rundfunkanstalten sowie die GEZ haben alle auf meine Anfrage geantwortet.

Tenor aller Antworten ist, dass ich für ein Gerät nur ienmal Gebühren zahlen muss, dass ich aber mein Autoradio für den nicht privaten Bereich anmelden soll bzw. muss (der MDR und die GEZ schreiben mir, dass ich das ganze zwingend ummelden muss, der BR empfiehlt es nur).

Sollten Sie außer dem Autoradio keine weiteren Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, wird Ihr Autoradio als nicht-privates Rundfunkgerät weitergeführt und das private Teilnehmerkonto abgemeldet.

MDR

In Ihrem Fall, müssten Sie Ihr privat genutztes Autoradio abmelden und dieses für den nicht privaten Bereich anmelden.

GEZ

da es sich hier um ein Hörfunkgerät handelt, ist auch hier nur einmal die Zahlung von Rundfunkgebühren nötig. Wir bitten Sie jedoch, das Hörfunkgerät für den nicht privaten Bereich anzumelden.

BR

Der SWR hat die Frage gar nicht beantwortet, sondern reitet stattdessen auf einer Anmeldepflicht meinerseits herum, die nicht besteht und sich eigentlich nur so erklären lässt, dass in der zuständigen Abteilung keiner die Bedeutung des Konjunktivs kenntEine rechtliche Grundlage für eine Ummeldung nennt leider keiner der Angeschriebenen.

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