Mit Ebay in die Schuldenfalle

Eigentlich sollte man meinen, dass man mit dem Verkauf von Gegenständen normalerweise keinen Vermögensverlust erleidet, allerdings gibt es ja so lustige Dinge wie das Urheberrecht, das Markenrecht und ähnliche Dinge, die unter Umständen recht schnell recht teuer werden können.

In den letzten Monaten und Jahren haben einige Tausend private Ebay-Verkäufer Erfahrungen mit kostenpflichtigen Abmahnungen gemacht, weil sie

  • eine offiziell in Deutschland gekaufte CD weiterverkauft haben, bei der der Hersteller nicht die erforderlichen Rechte hatte. Mit dem ursprünglichen Hersteller hatte sich der Rechteinhaber schon lange geeinigt, einzelne Privatverkäufer, die nichts von Umstand der fehlenden Rechte wissen (können), mahnt man ab.
  • eine offiziell im USA-Urlaub gekaufte und eingeführte CD weiterverkauft haben, wobei der ursprüngliche Rechteinhaber diese nicht im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht hat.
  • eine Heftsammlung von offiziell und legal in Deutschland gekauften Computerzeitschriften wird inklusive beiliegender CD über ebay verkauft, wobei auf manchen CD Programme sind, die nach neuem UrhG die Umgehung eines Kopierschutzes zum Zweck haben.
  • teils getragene und teils neue Kleidung bei ebay verkaufen, die sie sich offiziell beim Hersteller in den USA  gekauft hatten, wobei dieser die Marke im europäischen Wirtschaftsraum nicht vertreibt
  • in der Überschrift bei ebay den Schliff (Princess) eines Edelsteines genannt hatten, der von einem Juwelier als Marke eingetragen wurde

Der Streitwert lag in diesen Fällen zwischen 50.000 – 200.000 EUR, woraus sich dann Abmahnkosten bis zu 6636 EUR ergeben, die natürlich vom Rechteverletzer zu zahlen sind.

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