von allen Seiten werden sie unter Beschuss genommen.
Der Bundesfinanzhof hat das Finanzministerium gebeten einem Verfahren beizutreten, das am BFH anhängig ist und die ungleiche Besteuerung von Abgeordneten und gemeinem Pöbel sonstigen Steuerzahlern zum Inhalt hat.
Zur kurzen Erinnerung: Abgeordnete erhalten jedes Jahr zusätzlich zu ihren Diäten in Höhe von 84.108 EUR eine steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von 43.764 EUR, die sie ganz nach Belieben ausgeben können, ohne Rechenschaft darüber ablegen zu müssen, ob der Betrag wirklich für steuerfreie Dinge verwandt wurde. Natürlich fährt man als Abgeordneter auch umsonst Bahn, was denn Normalsterblichen schlappe 5.500 EUR pro Jahr kosten würde. Dass die Karte nur für berufliche Zwecke verwendet wird versteht sich für einen Abgeordneten des deutschen Bundestages natürlich von selbst, vertritt er das Volk doch 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.
Wer jetzt denkt, dass der MdB davon ja schliesslich auch seine Mitarbeiter entlohnen muss sieht sich getäuscht; Hierfür stehen ihm pro Jahr noch einmal bis zu 125.000 EUR zur Verfügung. Die einzige Einschränkung die bei der Auszahlung dieses Geldes vorliegt ist die, dass die Mitarbeiter nicht mit ihm verheiratet, verwandt oder verschwägert sein dürfen, um in den Genuss der Auszahlung zu kommen.
Fast schon in revolutionärer Stimmung schliesst die Presserklärung des BFH mit den Worten:
Schließlich wurde auch um Stellungnahme dazu gebeten, ob es Steuerpflichtigen möglich sein müsse, einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss zur Überprüfung zu stellen und ob es dabei bedeutsam sein könne, dass die gleichheitswidrig begünstigte Gruppe als Gesetzgeber diese Begünstigung selbst für sich geschaffen habe.
Ein Gedanke zu „Die armen Abgeordneten des Bundestages“