mag sich so manch Ministerpräsident im fortgeschrittenen Alter sagen, der zwar (durch das Parlament) für die Bürgermeister seines Bundeslandes eine Altersgrenze für Bürgermeister eingeführt hat, selbst aber trotz Überschreiten dieses Alters noch fleissig kandidierte bzw. kandidieren will.
Edmund Stoiber hat im Herbst 2008 – dem Zeitpunkt, an dem er sich zum nächsten Mal als Ministerpräsident wählen lassen will – die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte bereits um 2 Jahre überschritten. Aber vermutlich ist man als Ministerpräsident auch nicht so gefordert wie als Bürgermeister.
Auch Wolfgang Böhmer, der sich am 24. April 2006 erneut zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt wählen liess, wäre als Bürgermeister an der Altersgrenze seines Bundeslandes gescheitert.
Nichts gegen alte Menschen in der Politik, aber sollte dann nicht gleiches Recht für alle gelten?