Arbeitnehmer und Bundesbeamte mit 67, Bundestagsabgeordnete mit 55

Sehr geehrter Herr Schäuble,

der Presse entnehme ich, dass Sie das Pensionierungsalter von Bundesbeamten analog zu dem der Arbeitnehmer auf 67 Jahre anheben möchten.

Nichts kann ich der Presse darüber entnehmen, wann Sie das Alter anheben wollen, ab dem Bundestagsabgeordnete Anspruch auf eine Altersentschädigung haben.

Gemäß §19 AbgG

Ein Mitglied erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn es das 65. Lebensjahr vollendet und dem Bundestag acht Jahre angehört hat. Mit jedem weiteren Jahr bis zum 18. Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein Lebensjahr früher. § 18 Abs. 1 letzter Satz gilt entsprechend. Eine Wahlperiode wird mit vier Jahren angerechnet, soweit ihre Dauer über zwei Jahre hinausgeht.

steht einem Bundestagsabgeordneten, der dem Bundestag 18 Jahre lang angehört hat, die Altersentschädigung in Höhe von 3’784,86 EUR pro Monat bereits mit Beendigung des 55. Lebensjahres zu.

Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden wenn Sie mir mitteilen könnten, wann damit zu rechnen ist, dass auch bei der Bundestagsabgeordneten der längeren Lebenserwartung und der demographischen Entwicklung Rechnung getragen wird.

Es würde den oft kolportierten Vorwurf entkräften, dass man Wasser predige und selbst dem Weine frönt.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Ritter

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