Sehr geehrter Herr Köberle,
nach der Anhebung des Renteneintrittsalters von Arbeitnehmern und der geplanten Erhöhung des Pensionierungsalters von (Bundes-)beamten vermisse ich in der aktuellen Diskussion einen Beitrag der Parlamentarier, der der gestiegenen Lebenserwartung und dem demographischen Wandel unserer Gesellschaft Rechnung trägt.
Wenn ich §12 des baden-württembergischen Abgeordnetengesetzes:
Ein ehemaliger Abgeordneter erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn er das 60. Lebensjahr vollendet
und dem Landtag acht Jahre angehört hat. Mit jedem weiteren Jahr bis zum 13. Jahr der Mitgliedschaft im Landtag entsteht
der Anspruch auf Altersentschädigung ein Lebensjahr früher. § 10 Abs. 1 letzter Satz gilt entsprechend.
richtig deute, dann erhält ein Landtagsabgeordneter nach 13 Jahren Zugehörigkeit zum baden-württembergischen Landtag bereits ab Vollendung des 55. Lebensjahres eine Altersentschädigung, die sich in diesem Fall auf momentan 2’282,85 EUR pro Monat beläuft.
Sind innerhalb der CDU-Fraktion Bestrebungen im Gange, dieses Alter auf das für die Bevölkerung angedachte Renteneintrittsalter anzuheben?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Ritter